Die Bauministerkonferenz (BMK) der Bundesländer hat heute (23. September 2022) in einem einstimmigen Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, das Wohngeldgesetz zu vereinfachen. Eingebracht worden war der Beschluss von Bremens Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer. Anlass sind mehrere Wohngeldnovellen, die in der Vergangenheit bei fast allen größeren Kommunen zu einem Bearbeitungsrückstand geführt haben.
Zum 1. Januar des kommenden Jahres will der Bund zudem den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld deutlich erweitern. Die aktuellen Planungen gehen von einer Verdreifachung der Wohngeldhaushalte im Bundesgebiet aus. Neben der Reform soll erneut eine Einmalzahlung "Heizkostenzuschuss II" (HKZ II) die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bei den steigenden Energiekosten entlasten. Dies, so befürchten die Bundesländer, würde zu einer massiven Belastung der Wohngeldstellen in den Kommunen führen und zu entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Die Länder befürchten zudem, dass diese Erweiterung des Empfängerkreises nur mit sehr viel mehr Personal zu bewältigen sein wird.
Konkret haben die Länder in ihrem Beschluss mehrere Maßnahmen genannt, die das Wohngeldgesetz deutlich entbürokratisieren würden. Dabei handelt es sich um die Herausnahme der Heimfälle aus dem Wohngeld. Das Heraufsetzen der Grenzen bei nur vorübergehend geändertem Einkommen von zwei auf mindestens vier Monate. Eine Vereinfachung, welche Einkünfte anzurechnen sind. Die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum auf mindestens 18 Monate ausdehnen zu können, bei Haushalten mit gleichbleibendem Einkommen wie etwa bei Rentnerinnen und Rentnern. Und für die Ermittlung der Jahreseinkommen, Miete und Belastung sollte der Bund bei komplexen Bedarfsberechnungen allen Ländern eine einheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung stellen, um eine vergleichbare Handhabung der Fälle zu gewährleisten. Die Fälle so genannter "Wechslerinnen und Wechsler" von und zu anderen Sozialleistungen sollten ausgesetzt oder zumindest zurückgestellt werden. Außerdem stellt die BMK fest, dass Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen nicht zielführend sind, da sie mindestens zu einer Verdoppelung des Verwaltungsaufwands in der Bearbeitung der Wohngeldanträge führen und lehnt diese daher ab.
Dazu Senatorin Schaefer: "Ich freue mich sehr darüber, dass die übrigen Bundesländer unsere Bremer Initiative zum Bürokratieabbau beim Wohngeld mittragen. Hier geht es um die Unterstützung von Menschen mit geringem und auch mit mittlerem Einkommen, die dringend auf das Geld angewiesen sind. Die Antragsverfahren sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden, was besonders in großen Städten schon in zurückliegenden Zeiten zu einem Bearbeitungsstau geführt hat. Durch die jetzige Energiekrise und das Entlastungspaket III der Bundesregierung erwarten wir eine Verdreifachung der Antragsberechtigten. Der Bund ist deshalb in der Pflicht und der Verantwortung dafür zu sorgen, dass das Geld bei den Menschen beizeiten ankommt. Dazu benötigen die Kommunen dringend eine wirkliche Reform und Entbürokratisierung des Wohngeldgesetzes. Das haben die Bundesländer dem Bund heute aufgetragen. Die Zeit drängt, die Beteiligung zum Wohngeld-Plus-Gesetz wurde gestartet und nun ist das Bundesbauministerium am Zug."
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de