Im Landkreis Cuxhaven wurde am 30. Dezember 2022 ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) H5N1 in einem Putenmastbetrieb nachgewiesen. Daraufhin mussten im Umkreis von 10 km um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in das Land Bremen, hier die Stadtgemeinde Bremerhaven, hineinreichen:
Die Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) erstreckt sich auf die Ortsteile Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor inkl. der Enklave Fehrmoor.
In den Sperrzonen gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:
Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVets durchgeführt.
Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und -Halter auf der Homepage des LMTVet; dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und –Halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 verständigt werden.
Betroffen sind in Bremerhaven 31 Hobbyhalterinnen und –halter mit gut 300 Stück Geflügel.
Der LMTVet bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Vogelgrippeviren treten bereits seit 2021 vermehrt im Wildvogelbestand auf, daher ist es weiterhin wichtig einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um den eigenen oder andere Geflügelbestände nicht zu gefährden.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de