Bescheid gibt keine Auskunft über Höhe der neuen Grundsteuer ab 2025
13.01.2023In Bremen werden die Grundsteuer und die Deichverbandsbeiträge gemeinsam festgesetzt und den Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern in ein und demselben Bescheid mitgeteilt. Immer wenn sich einer der beiden Geldbeträge ändert, werden Anfang des Kalenderjahres neue Bescheide verschickt. Mit Beginn des Jahres 2023 haben die Deichverbände in der Stadt Bremen ihre Beiträge erhöht. Diese Erhöhung wird den Eigentümerinnen und Eigentümern von rund 167.000 Grundstücken in der nächsten Woche (KW 3) per Bescheid mitgeteilt.
Für die Grundsteuer bedeutet das: Die Höhe der Grundsteuer ändert sich für das laufende Jahr nicht. Auch haben die jetzt verschickten Bescheide nichts mit der Grundsteuerreform zu tun, die aktuell umgesetzt wird. Die neue Grundsteuer wird erst zum 1. Januar 2025 erhoben.
Für die Erhöhung der Beträge der Deichverbände sind allein die Deichverbände zuständig und verantwortlich. Bei Rückfragen hierzu können sich die Bürgerinnen und Bürger an den für sie zuständigen Verband entweder links der Weser oder rechts der Weser wenden. Eine entsprechende Telefonnummer finden die Bürgerinnen und Bürger im Briefkopf des Bescheids. Die Deichverbände informieren die Eigentümerinnen und Eigentümer außerdem in gesonderten Schreiben über die Hintergründe der Beitragserhöhung.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de