Anlässlich der Veröffentlichung ihres fünften Jahresberichts seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigt sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Imke Sommer, erfreut darüber, dass es im Jahr 2022 gelungen ist, auch im Land Bremen eine namhafte Zahl an Geldbußen nach der DSGVO zu verhängen. "Der vom bremischen Haushaltsgesetzgeber beschlossene personelle Aufwuchs der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde hat es ermöglicht, dass im letzten Jahr 30 Geldbußen in Höhe von insgesamt 2.073.070 Euro verhängt wurden."
Von den im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verarbeitung von Daten von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten bekannt gewordenen höchsten Geldbußen einmal abgesehen, wurden gegen Unternehmen Geldbußen bis zu 75.000 Euro verhängt. Sie sanktionieren beispielsweise die Weitergabe von Beschäftigtendaten durch den ehemaligen an den neuen Arbeitgeber und das rechtsgrundlose Einblenden von Mitgliederfotos am Eingang eines Fitness-Studios. Auch wegen Verstößen gegen Auskunftsrechte verhängte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einige Geldbußen. Nach der DSGVO haben Betroffene das Recht, zu erfahren, welche ihrer Daten von verantwortlichen Stellen zu welchen Zwecken gespeichert, genutzt und weitergegeben werden.
Adressatinnen und Adressaten von Geldbußebescheiden waren nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Sie hatten bespielsweise personenbezogene Daten missbraucht, die ihnen aufgrund ihrer beruflichen Stellung bekannt waren. Nach Einzelfallprüfungen, in denen neben der Schwere der Grundrechtsverletzungen auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Personen berücksichtigt wurden, erhielten diese Geldbußebescheide in Höhe von 200 Euro bis 1.000 Euro. Schon im Vorjahr waren Polizeibeschäftigten Geldbußen in Höhe von 750 Euro bis 1.500 Euro auferlegt worden, weil diese zu privaten Zwecken auf polizeiliche Datenbanken zugegriffen hatten.
Ein großer Teil der Geldbußen reagierte auf datenschutzrechtliche Verstöße im Beschäftigungsverhältnis. Mit 67 von insgesamt 480 Beschwerden bezog sich auch im Jahr 2022 ein deutlicher Teil der bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde im Land Bremen eingegangen Beschwerden auf diesen Bereich. "Ob es das Verbot des pausenlosen GPS-, Video- oder Audio-Trackings, das Verbot der unbefugten Offenlegung von Personaldaten oder das des rechtswidrigen Zugriffs auf E-Mail-Postfächer durch Vorgesetzte ist: Die DSGVO meint es ernst mit dem Beschäftigtendatenschutz."
Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden können aber auch in anderen Bereichen gegen die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten vorgehen. So bestätigte das Verwaltungsgericht Bremen beispielsweise Anordnungen der LfDI, mit denen diese die Löschung von Mitschnitten von digital abgehaltenen Beiratssitzungen angeordnet hatte. Ein weiteres Ergebnis der Aufsichtstätigkeit der LfDI war die Beachtung der DSGVO in Gastronomiebetrieben, über die sich Gäste wegen dort durchgeführter Videoüberwachungsmaßnahmen beschwert hatten. Auch die datenschutzgerechte Anpassung einer Software, mit deren Hilfe Daten von Insolvenzschuldnerinnen und –schuldneren auf Webseiten von Insolvenzkanzleien öffentlich einsehbar waren, war auf Aufsichtsverfahren der LfDI zurückzuführen.
Das Résumé der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach fast fünf Jahren Geltung der DSGVO: "Die DSGVO kann ihre Zähne nicht nur zeigen, sondern damit auch kraftvoll zubeißen."
Im gleichzeitig veröffentlichten 17. Jahresbericht zur Informationsfreiheit wünscht sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der demnächst neu zu wählenden Bremischen Bürgerschaft, dass die mittlerweile sehr lang gewordene Liste des Verbesserungsbedarfs des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zur Makulatur wird: "Das Land Bremen sollte es sich nicht nehmen lassen, dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz zur Volljährigkeit zu schenken, dass die Verwaltungstransparenz hier den bundesweiten Spitzenplatz einnimmt."
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-2010, E-Mail: Imke.Sommer@datenschutz.bremen.de