Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Antragsverfahren für Härtefallhilfen jetzt online

Bürgerinnen und Bürger können bis zu 2000 Euro Energiekosten erstattet bekommen

02.05.2023

Im Land Bremen gibt es etwa 19.000 Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Öl, Flüssiggas und Holzpellets. Bürgerinnen und Bürger in Bremen können ab sofort einen Antrag stellen, dass die gestiegenen Kosten für diese Energieträger teilweise erstattet werden. Bremen und Hamburg sind die ersten Bundesländer, in denen das Antragsverfahren nun startet.

Der Weg zum Online-Dienst ist auf rathaus.bremen.de/energie zu finden. Nach dem Start erscheint ein Kostenrechner, in den man die eigenen Verbrauchsdaten einträgt. So wird ermittelt, ob man antragsberechtigt ist. Ist das der Fall, gelangt man direkt zum Antragsformular. Der Antrag selber kommt mit wenigen Daten aus, beispielsweise wird nach der Adresse und nach der Größe des Gebäudes gefragt. Auch die Kontaktdaten sowie die Kontoverbindung der Antragstellenden wird abgefragt.

Die Antragstellenden brauchen folgende Dokumente als Nachweis: Rechnung beziehungsweise Rechnungen aus dem Jahr 2022 für den nicht-leitungsgebundenen Brennstoff, entsprechende Zahlungsnachweise (Kontoauszug), Feuerstättenbescheid und einen Identitätsnachweis. Die Nachweise können bequem als PDF-Dokument hochgeladen werden. Noch leichter geht es mit dem Smartphone, mit dem die Dokumente fotografiert und direkt eingefügt werden können.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Es ist uns sehr wichtig, dass das Verfahren schlank und unbürokratisch ist. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit dem Online-Antrag schnell zurechtkommen. Das ist gelungen. Dafür einen großen Dank an die Hamburger Kollegen. Die haben das Online-Antragsverfahren für insgesamt 13 Bundesländer in Windeseile auf die Beine gestellt. Für Bremen übernimmt die Kasse Hamburg die komplette Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Hilfen an die Bürgerinnen und Bürger."

Der Antrag kann ab 8. Mai auch in Papierform gestellt werden. Das Formular dafür wird dann zum Ausdrucken angeboten, sobald der Kostenrechner eine Antragsberechtigung festgestellt hat. "Wir bitten darum, die Anträge online zu stellen. Das hat auch für die Bürgerinnen und Bürger einen entscheidenden Vorteil: der Online-Antrag ist sofort bei den Sachbearbeitern und kann beschieden werden. So landet auch die finanzielle Hilfe schneller auf ihrem Konto", so Finanzsenator Dietmar Strehl.

Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern sind unter www.service.bremen.de zu finden. Fragen beantwortet das Bürgertelefon unter der Nummer 115.

Hintergrund:

Die Bundesregierung federt die im Zuge des russischen Angriffskrieges auftretenden Kostensteigerungen für Bürgerinnen und Bürger durch mehrere Hilfspakete ab. Das Hilfspaket für nicht-leitungsgebundene Energieträger umfasst insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Für die Haushalte in Bremen stehen davon 17 Millionen Euro zur Verfügung. Die gestiegenen Kosten im Jahr 2022 werden nur unter bestimmten Bedingungen ausgeglichen. So müssen sich beispielsweise die Heizkosten gegenüber einem bestimmten Referenzpreis verdoppelt und die Kostensteigerung mindestens 100 Euro betragen haben. Die genauen Förderbedingungen finden Sie hier zum Download: Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte (pdf, 289.5 KB). Die Höchstfördersumme pro Haushalt beträgt 2000 Euro.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de