Bremen hat sich heute, 12. Mai 2023, im Bundesrat für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen eingesetzt. In seiner 1033. Sitzung hat der Bundesrat den entsprechenden Entschließungsantrag angenommen. Mit ihrem Beschluss haben die Bundesländer dem Vorschlag Bremens für eine Erweiterung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zugestimmt und fordern nun einen entsprechenden Gesetzänderungsvorschlag von der Bundesregierung.
Hintergrund für die Initiative sind anhaltend schwierige Beschäftigungsbedingungen für Paketboten. Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Wir dürfen bei der überwältigenden Vielzahl von Paketlieferungen nicht vergessen, dass hinter jeder Lieferung mindestens ein Mensch steht. Paketboten leisten harte Arbeit. Dafür erhalten sie in vielen Fällen Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns und können das vorgeschriebene Zustellpensum häufig nicht innerhalb der erlaubten Arbeitszeiten bewältigen. Die Praxis hat gezeigt, dass das Paketboten-Schutz-Gesetz hier noch keinen hinreichenden Schutz bietet. Durch eine Beschränkung von Werkverträgen können Kurier-, Express- beziehungsweise Paketdienstleister verpflichtet werden, die Zustellungen in eigener Verantwortung mit eigenem Personal durchzuführen beziehungsweise nur solche Subunternehmen zu beauftragen, die gute Arbeitsbedingungen gewährleisten, also sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Tariflöhne."
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz wurde 2019 eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge entlang von Subunternehmerketten eingeführt. Der Bremer Senat hatte im März 2023 gemeinsam mit den Bundesländern Saarland und Thüringen einen Antrag zur Erweiterung dieses Gesetzes eingebracht. Durch ein zusätzliches Werkvertragsverbot soll erreicht werden, dass Paketboten unmittelbar für den jeweiligen Paketdienstleister arbeiten. Eine Auslagerung auf Subunternehmer soll nur noch möglich sein, wenn diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu tariflichen Entgeltbedingungen anbieten.
Darüber hinaus hatte Bremen im Bundesrat einen Antrag zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt eingebracht. Ziel der bremischen Initiative war es, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht dieselben Chancen für ein erfolgreiches Erwerbsleben haben und für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt erhalten. Dieser Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Er hätte die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Aufträge des Bundes ausschließlich an tarifgebundene Auftragnehmer vergeben werden. Bremen ist dem Bund durch das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz schon voraus. Voraussetzung öffentlicher Auftragsvergaben des Landes Bremen im Bau- und Dienstleistungssektor sind Entgelte, die sich an bestehenden Branchentarifverträgen orientieren.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de