Senatorin Vogt kann aktuellen Lohntarifvertrag im Sicherheitsgewerbe für allgemeinverbindlich erklären
13.06.2023In seiner gestrigen Sitzung (12. Juni 2023) hat der Tarifausschuss des Landes Bremen empfohlen, den Lohntarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe im Land Bremen für allgemeinverbindlich zu erklären. Durch eine Allgemeinverbindlicherklärung werden sämtliche tariflich vereinbarten Entgelte – also für Ungelernte wie für Fachkräfte – ausgeweitet auf die bisher nicht tarifvertraglich gebundenen branchenzugehörigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, begrüßt die Entscheidung des Tarifausschusses: "Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages können für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. Ein einheitliches Mindestentgelt für alle Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu guten Arbeitsbedingungen dazu. Dies ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten. Die Bedeutung der Branche für die Gesellschaft ist hoch. Ohne das Sicherheitsgewerbe wären öffentliche Veranstaltungen wie etwa Konzerte oder Fußballspiele nicht umsetzbar. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird sich insgesamt positiv auf die Branche auswirken. Ich danke den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern im Tarifausschuss für den konstruktiven Dialog und das zukunftsweisende Votum."
Der Tarifausschuss ist ein paritätisch besetztes Sachverständigen-Gremium mit Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner. Das positive Votum des Tarifausschusses ist Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung. Dem vorausgegangen war ein Antrag des ver.di Landesbezirks Niedersachsen-Bremen und der Landesgruppe Bremen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft auf Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen vom 7. März 2023.
Die Senatorin für Arbeit, Wirtschaft und Europa hat nach dem positiven Votum des Tarifausschusses die Möglichkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen vorzunehmen. Damit wird an eine bereits bestehende Allgemeinverbindlichkeit des Vorgängertarifvertrages aus dem Jahr 2021 angeknüpft. Mit der neuen Allgemeinverbindlicherklärung gelten die im März 2023 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Entgelte für alle Beschäftigen im Bremischen Sicherheitsgewerbe.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de