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Sonstige

Abschuss muss die Ausnahme bleiben

Landestierschutzbeauftragte zu den Plänen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke

13.10.2023
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Der Hund, der direkte Nachfahre des Wolfes, genießt in unserer Gesellschaft ein hohes Maß an Schutz. Er ist Freund und Weggefährte. Umso mehr verwundert es die Bremer Landestierschutzbeauftragte, Professorin Dr. Sibylle Wenzel, auf welch große Ablehnung der Wolf stößt. "Die Forderungen nach anlassunabhängigen Abschüssen und wolfsfreien Zonen, welche im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz (12. Oktober 2023) an Bundesumweltministerin Steffi Lemke herangetragen wurden, spiegeln dieses Bild wider. Denn auch Hunde sind für eine nicht unerhebliche Anzahl an Übergriffen verantwortlich."

Laut Plänen der Bundesregierung soll es zukünftig möglich sein, eine Abschussgenehmigung für den Wolf schon bereits nach dem ersten Übergriff zu erteilen. Voraussetzung dafür ist ein zumutbarer Herdenschutz in Gebieten mit vermehrtem Vorkommen von Übergriffen. Diese Genehmigung besitzt für 21 Tage in einem bestimmten Gebiet Gültigkeit. Eine abschließende Wolfsbestätigung und Zuordnung ist nicht nötig.

"Dies bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Tiere getötet werden, die nicht im Zusammenhang mit dem Übergriff stehen. Wird keine Schonzeit eingehalten, dann können auch Elterntiere getötet werden, deren Jungtiere qualvoll verenden", sagt Wenzel. Zudem bedürfe es gemäß Bundesnaturschutzgesetz und gemäß Tierschutzgesetz eines vernünftigen Grundes für das Fangen, Verletzen oder Töten eines (Wild-)Tieres und damit auch des Wolfes. "Bevor daher überhaupt über eine Tötung eines Wolfes oder gar des ganzen Rudels nachgedacht werden könne, müssten zunächst alle milderen Mittel konsequent und flächendeckend ausgeschöpft werden, um Übergriffe auf Weidetiere durch Beutegreifer zu vermeiden", so Wenzel.

Dazu zählen die bevorzugte Nutzung dorfnaher Weiden mit wolfssicheren Weidehütten beziehungsweise Haltung der Tiere in Ställen über Nacht, konsequenter und flächendeckender Weidetierschutz in Form von geeigneten Weidezäunen, die Zusammenstellung von wehrhaften Herden, der Einsatz von Herdenschutzhunde und eine geringere Bejagung von Reh- und Rotwild als Nahrungsquelle für den Wolf.

Diese Maßnahmen seien laut der Landestierschutzbeauftragten noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft worden. Bremen habe als noch wolfsfreies Bundesland die Möglichkeit, ein Miteinander von Menschen und Wölfen zu fördern. Dafür seien gezielte und ausreichende Fördermaßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte sowie Hobbytierhalterinnen und –halter präventiv nötig, etwa in Form von Weidetierprämien für das Halten von Tieren in festen Ställen über Nacht oder durch erleichterte Genehmigungen von wolfssicheren Weideunterständen im Außenbereich. "Es geht in der ganzen zum Teil viel zu unsachlich geführten Debatte also nicht um die Frage: Ist man für oder gegen den Wolf? Es geht darum, wie wir als Gesellschaft wieder lernen, mit ihm zu leben – auch aus Respekt vor unserem besten Freund, dem Hund. Ein Abschluss muss die Ausnahme bleiben."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte Bremen, Tel.: (0421) 361-92030, E-Mail: sibylle.wenzel@landestierschutz.bremen.de