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Der Senator für Finanzen

Fecker: "Nachhaltige Investitionen stärken, anstatt Steuersenkung mit der Gießkanne"

Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker fordert im Bundesrat gezielte Verbesserungen im Wachstumschancengesetz

20.10.2023

In der heutigen Bundesratssitzung (20. Oktober 2023) haben sich die Länder mit dem Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz befasst, welches die Bundesregierung aufgrund der schlechten konjunkturellen Entwicklung und des Rückgangs der Investitionen am Wirtschaftsstandort Deutschland vorgelegt hat. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Verbesserung der steuerlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen. Das Gesetz schlägt ein Bündel an Maßnahmen vor. Dazu gehört die Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung verstärkten Klimaschutzes, die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die degressive Abschreibung für Wohngebäude sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und des steuerlichen Verlustabzugs.

Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker. Foto: Janine Schmitz | Bundesrat
Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker. Foto: Janine Schmitz | Bundesrat

Für den Bremer Senat unterstrich Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker im Bundesrat:
"Es steht außer Frage, dass wir dem konjunkturellen Abschwung von allen Seiten entgegensteuern müssen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass wir die Lasten gerecht auf alle Schultern verteilen. Ein Gesetz, das zu strukturellen Belastungen bei den Kommunen und Ländern führt und zudem in vielen Teilen die notwendige Zielgenauigkeit vermissen lässt, kann nicht unser Anspruch sein. Bremen ist selbstverständlich bereit, seinen Teil zu effektiven Maßnahmen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch im Sinne des Klimaschutzes beizutragen. Mir ist es aber wichtig, dass das Gesetz diesen Anspruch auch wirklich erfüllt. Aktuell sehe ich noch an zu vielen Stellen eine teure Förderung mit der Gießkanne, deren Effekte absehbar verpuffen werden, ohne neue Investitionen anzureizen. In dieser Form kann Bremen diesem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen."

Das Wachstumschancengesetz kostet gesamtstaatlich im Jahr etwa sieben Milliarden Euro. Die Kosten fallen zu fast zwei Dritteln in den Ländern und Kommunen an. Für Bremen und Bremerhaven würde dies zu Einnahmeverlusten in Höhe von 200 Millionen Euro bis 2028 führen. Die angespannten Haushalte des Zwei-Städte-Staates Bremen werden mit den drohenden Einnahmeausfällen noch stärker unter Druck geraten.

Björn Fecker hob in der Rede ebenfalls gelungene Maßnahmen hervor: "Das Wachstumschancengesetz enthält auch richtige und wichtige Impulse, die ausdrücklich zu unterstützen sind. Besonders ist hierbei die Investitionsprämie hervorzuheben. Im Gegensatz zu den Gießkannen-Maßnahmen, hat diese das Potential, zielgerichtet Investitionen zu initiieren. Es werden Unternehmen gefördert, die ihre Energieeffizienz verbessern. Diese Investitionen ermöglichen es Unternehmen, unabhängiger von fossilen Energieträgern zu wirtschaften und damit zukünftig sauberer und auch ökonomischer zu produzieren. Daher ergibt es Sinn, das Fördervolumen der Prämie deutlich auszuweiten. Gleichzeitig müssen jedoch für Länder und Kommunen kostenintensive und wenig zielgerichtete Maßnahmen, wie die Ausweitung der Verlustverrechnung, stark reduziert werden."

Nach der heutigen ersten Lesung im Bundesrat wird das Wachstumschancengesetz ausführlich im Bundestag beraten. Im Dezember wird voraussichtlich die zweite Lesung im Bundesrat stattfinden

Ansprechpartnerin für die Medien:
Juliane Kommer, Mitarbeiterin der Pressestelle beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-30622, E-Mail juliane.kommer@finanzen.bremen.de