Bearbeitungszeit für Schwerbehindertenausweis deutlich gesunken
30.11.2023"Die Bearbeitungszeit zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist in den zurückliegenden Monaten deutlich gesunken. Die Zahl der zu bearbeitenden Akten im ärztlichen Dienst ist binnen Jahresfrist um 40 Prozent zurückgegangen." Mit diesen Worten reagierte Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Sozioales, Jugend und Integration auf die Kritik der CDU am Amt für Versorgung und Integration in Bremen (AVIB). "Tatsache ist, dass wir sehr erfolgreich waren, die Zahl der ärztlichen Stellen und Außengutachter trotz eines erheblichen Fachkräftemangels aufzustocken. Im Januar werden wir mit rund 8,5 Stellen im ärztlichen Dienst erstmals seit längerer Zeit wieder mit voller Besetzung arbeiten."
Darüber hinaus hat das AVIB vor rund zwei Jahren damit begonnen, Aufträge an Außengutachterinnen und Außengutachter zu vergeben, deren Zahl binnen Jahresfrist von zwölf auf 14 gestiegen ist, ab Januar sollen es 15 sein. "Wir sind nach einer Durststrecke, die allein dem Mangel an ärztlichem Fachpersonal geschuldet war, inzwischen auf einem sehr guten Weg und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 zu den Bearbeitungszeiten zurückkehren können, wie wir sie vor dem Fachkräftemangel hatten und wie sie in den anderen Bundesländern üblich sind."
Die Zeitdauer vom Antrag bis zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sei bereits jetzt im Durchschnitt von ursprünglich bis zu 13 Monaten auf derzeit etwa acht Monate gesunken. Fälle, in denen eine Entscheidung des AVIB für das Arbeitsverhältnis eines Antragstellers oder einer Antragstellerin von Bedeutung sei sowie Ausweise für Menschen mit schweren Krebserkrankungen würden zudem priorisiert behandelt.
Gesetzlich vorgesehen sei eine Frist von sechs Monaten, nachdem alle entscheidungsrelevanten medizinischen Unterlagen vorliegen, sagte die Senatorin. "Erfahrungsgemäß dauert es in vielen Fällen mehre Wochen, bis erforderliche Bescheinigungen vor allem aus Arztpraxen und Kliniken vorliegen." Dennoch wolle man im AVIB die volle gesetzliche Frist nicht ausschöpfen und strebe eine Bearbeitungszeit von vier Monaten an. "Wenn wir auf dem jetzigen Kurs bleiben, sehe ich gute Perspektiven, dass wir das bis zum Sommer 2024 geschafft haben."
Senatorin Dr. Schilling wies auch den Vorschlag der CDU zurück, Akten mit einer "konzertierten Aktion" durch externes Personal zu bearbeiten: "Das medizinische Fachwissen, um den Grad einer Behinderung festzustellen, ist derart spezifisch, dass auch hochqualifizierte Ärzteinnen und Ärzte erst nach einer längeren Einarbeitungszeit die notwendigen Entscheidungen treffen können."
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de