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Der Senator für Inneres und Sport

Nach OVG-Entscheidung: Kuttentrageverbot außer Kraft

03.11.2011

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute mitgeteilt, dass es in einem anhängigen Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen das so bezeichnete Kuttentrageverbot entgegen der Allgemeinverfügung des Stadtamtes angeordnet hat. Damit ist das Verbot zumindest vorübergehend faktisch außer Kraft gesetzt. Die Polizei wird zunächst keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kuttenverbot ergreifen.

Das OVG hält in seiner Entscheidung zwar die Maßnahme grundsätzlich und auch die sofortige Vollziehung zum Zeitpunkt der Verfügung für gerechtfertigt. Nach Auffassung des Gerichts besteht jedoch die damals vorhandene konkrete Gefahr nicht mehr. Deshalb hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.

Der Senator für Inneres und Sport bedauert die Entscheidung des OVG und findet die Argumentation nicht überzeugend. Das Gericht bestätige, dass die Verbotsmaßnahme eine befriedende Wirkung gehabt hat. Aus der deshalb eingetretenen Beruhigung der Lage zu schließen, dass das Verbot jetzt nicht mehr notwendig sei, sei jedoch weder für die Polizei noch für den Innensenator nachvollziehbar. Seiner Auffassung nach kann nicht von einer nachhaltigen Verringerung der Gefahrensituation im Verbotsbereich ausgegangen werden. Die Polizei werde die Szene daher weiterhin genau beobachten und bei Feststellung von Gefahren-Eskalationen sofort mit dem erneuten Erlass eines allgemeinen oder eines situationsbezogenen Kuttentrageverbots reagieren.