Senat beschließt Gesetzesentwurf für Tourismusabgabe
08.11.2011Eine Tourismusabgabe in Höhe von ein bis drei Euro pro Hotelübernachtung plant der Senat ab dem 1.1.2012 einzuführen. Mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro wird gerechnet. Ausgenommen von der Tourismusabgabe sind minderjährige Gäste. Das letzte Wort hat das Parlament, das über den Gesetzesentwurf zur Tourismusabgabe entscheiden wird.
Der Gesetzesentwurf sieht eine gestaffelte Abgabe vor:
In welchem Umfang die Einnahmen für Tourismus fördernde Maßnahmen und zur Attraktivitätssteigerung kultureller Angebote genutzt werden entscheidet die Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsaufstellung.
Finanzsenatorin Karoline Linnert hält die Belastung durch die geplante Abgabe für vertretbar: „Von attraktiven Tourismus- und Kulturangeboten profitieren auch die Hotels und Gäste in Bremen und Bremerhaven. Weimar hat bereits 2005 eine Kulturförderabgabe eingeführt und Köln 2010. Zahlreiche andere Städte planen vergleichbare Regelungen. Angesichts der Bremer Haushaltsnotlage ist es notwendig, die begrenzten Spielräume im Bereich Steuern und Abgaben zu nutzen. Die Tourismusabgabe stärkt die kulturelle und touristische Infrastruktur.“