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Senatskanzlei

„Das Verfassungsleben in vielfältiger Weise bereichert“

Festakt zum Amtswechsel im Staatsgerichtshof Bremen

22.11.2011

Der langjährige Präsident des Staatsgerichtshofes, Prof. Dr. Alfred Rinken ist heute (22.11.2011) gemeinsam mit den Richtern, Vizepräsident Wolfgang Ahrenhövel, Prof. Dr. Eckhard Klein und Prof. Dr. Ulrich K. Preuss während eines Festaktes zum Amtswechsel im Bremer Rathaus verabschiedet worden. Zu dieser Feier konnte Bürgermeister Jens Böhrnsen auch Verfassungsgerichts-Präsidenten aus zahlreichen anderen Bundesländern begrüßen. Böhrnsen würdigte in seiner Rede die Arbeit des Staatsgerichtshofes, dessen Aufgabe es sei, den Vorrang der Verfassung zu wahren. So erinnerte er unter anderem an Entscheidungen des Staatsgerichtshofes, bei denen die Stadt-Staatlichkeit Bremens auszuleuchten war. In diesem Prozess habe der Staatsgerichtshof immer wieder die „Individualität“ des Stadtstaates betont und verteidigt.

Bürgermeister Böhrnsen würdigt die Arbeit des Staatsgerichtshofes
Bürgermeister Böhrnsen würdigt die Arbeit des Staatsgerichtshofes

Als weitere große Leitlinie, die sich durch die Entscheidungen des Staatsgerichtshofes ziehen würde, bezeichnete Böhrnsen die Sicherung der Rechte der Bremischen Bürgerschaft. Als Beispiel führte er u.a. die Informationsrechte von Untersuchungsausschüssen an, die der Staatsgerichtshof im Jahr 1989 gegenüber dem Senat deutlich gestärkt habe. Böhrnsen kam auch auf die Entscheidung im Jahr 2010 zur Information und Einbeziehung der Bürgerschaft in Prozesse auf Bundes- und Europaebene zu sprechen. Dabei sei es um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gegangen. Der Senat sei von Anfang an der Überzeugung gewesen, dass die Bürgerschaft in diese Verhandlungen eng eingebunden werden musste. Dies habe der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung eindrucksvoll anerkannt und Leitlinien entwickelt, die auch in künftigen Fällen die verfassungsrechtlich geforderte Beteiligung der Bürgerschaft sicherstellen.

Der Bürgermeister hob des Weiteren hervor, wie der Staatsgerichtshof das Verhältnis von politischer Gestaltung und juristischer Kontrolle ausgelotet habe. Dies sei in allseits akzeptierter Weise geschehen. Wie eng Politik und Verfassungsgerichtsbarkeit miteinander verwoben seien, habe sich zuletzt im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2011 gezeigt. Der Staatsgerichtshof habe hier vor einer schwierigen Aufgabe gestanden: Einerseits habe er die haushaltsrechtlichen Regelungen der Landesverfassung durchsetzen müssen, andererseits den Bedingungen einer extremen Haushaltsnotlage Rechnung tragen müssen. Böhrnsen: „Es verdient unser aller Bewunderung, wie es dem Staatsgerichtshof in diesem Urteil, aber auch in vielen anderen Entscheidungen gelungen ist, juristische Leitlinien zu ziehen, ohne den Gestaltungsanspruch der Politik zu leugnen oder gar selbst Politik zu machen.“

Die Würdigung des Staatsgerichtshofes verband Bürgermeister Böhrnsen mit seiner Würdigung der Arbeit von Prof. Alfred Rinken. „Sie haben das Verfassungsleben vielfältig bereichert“ so Böhrnsen, „auch als Professor an der hiesigen Universität mit Ihrem unermüdlichen Einsatz für Reformen in der Juristenausbildung und als Richter am Oberverwaltungsgericht.“ Rinken habe sich stets klug, mahnend und mit Augenmaß in die politischen Angelegenheiten dieses Stadtstaates eingemischt. „Bleiben Sie uns lange erhalten“, so Böhrnsen. „Wir brauchen Ihre Beiträge im bremischen Verfassungsleben“.

Foto: Senatspressestelle