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Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2012 ist fällig

16.12.2011

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert die Hundehalter in der Stadtgemeinde Bremen, dass die Hundesteuer für das Jahr 2012 bis zum 15. Januar 2012 fällig ist. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid. Die Tierhalter werden gebeten, die Hundesteuer in Höhe von 122,64 Euro je Hund bis zum 15. Januar 2012 auf das Konto der Finanzkasse Bremen-Mitte zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Eine Überweisung ist nur auf folgende Konten möglich: Bremer Landesbank, Konto-Nr. 10 70 11 00 02 (BLZ 290 500 00) und Sparkasse Bremen, Konto-Nr. 10 90 64 6 (BLZ 290 501 01).
Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (orangefarbiges Kleeblatt 2010 – 2013 gültig) gelten weiter.

Nähere Informationen zur Hundesteuer können im Internet unter abgerufen werden.