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Der Senator für Inneres und Sport

Zu den Äußerungen von Werder-Geschäftsführer Klaus Dieter Fischer in der Diskussion um die Stadionordnung erklärt Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer:

19.01.2012

„Ich kenne das vorbildliche Engagement von Werder Bremen gegen den Rechtsradikalismus gut und weiß es sehr zu schätzen.
Die Stadionordnung bietet allerdings bislang keine konkrete Handhabe gegen den Aufenthalt von in rechten Fanclubs organisierten oder mit ihnen sympathisierenden Unterstützern. Lediglich bei konkretem Handeln (Hitlergruß etc.) und dem Zeigen von Plakaten, Transparenten, Flugblätter, Aufkleber und ähnlichen Gegenständen mit strafbarem Inhalt (insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, oder beleidigenden Charakters) bietet die Stadionordnung Eingriffsmöglichkeiten. Werder Bremen hat in diesen Fällen bisher stets angemessen von sich aus reagiert.
Mit der Neufassung der Stadionordnung soll bereits die bloße Anwesenheit von rechtsextremistischen Gruppen verhindert werden. Sie soll also dazu beitragen, das Engagement des Vereins auch rechtlich zu untermauern und die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Wie bereits schon in der Sportstättenordnung der Stadt Bremen geregelt, soll durch eine Änderung der Stadionordnung rechtsextremistischen Personen oder Gruppen der Zutritt zum Weser-Stadion im Vorfeld untersagt werden können.
Für die Stadionordnung ist die Weserstadion GmbH zuständig, dessen Aufsichtsrat ich angehöre. In der Dezembersitzung habe ich den Aufsichtsrat über die beabsichtigte Änderung der Stadionordnung informiert.“