Die endgültige Umstellung des Pfändungsschutzes auf das sogenannte P-Konto ist in Bremen zum Jahreswechsel weitgehend reibungslos gelaufen. Das ist am gestrigen Donnerstag (19.01.2012) in der Deputation für Soziales, Kinder und Jugend deutlich geworden. In den sechs Sozialzentren Bremens sind danach überhaupt nur zwei Fälle bekannt geworden, in denen es zu Pfändungen gekommen ist. In einem Fall konnte die Sozialbehörde eine Einigung mit der Bank erzielen, nur in dem anderen Fall musste die Stadt mit Sozialleistungen eintreten, weil der Lebensunterhalt nach der Pfändung anders nicht mehr sicherzustellen war.
Hintergrund: Wer verschuldet ist, muss seit 1. Januar damit rechnen, dass Zahlungseingänge auf dem regulären Girokonto unverzüglich gepfändet werden. Das gilt sogar für Sozialleistungen. Nur ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, gewährt heute noch einen sicheren Schutz. Der Pfändungsschutz, der für einige Tage auch auf dem regulären Girokonto bestanden hat, ist nach einer anderthalbjährigen Übergangsphase am 31. Dezember 2011 endgültig ausgelaufen.
„Ich bin erleichtert, dass es in Bremen offenbar keine größeren Probleme mit der Umstellung gegeben hat“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Das zeigt, dass die Beratung in den Sozialzentren sehr gut gelaufen ist.“
Denkbar sei aber auch, dass Gläubiger noch nicht in allen Fällen aktiv geworden sind. Einige könnten erst in den kommenden Wochen versuchen, ihre Ansprüche geltend zu machen und auf noch bestehende reguläre Girokonten zugreifen. Wer überschuldet ist und noch nicht über ein P-Konto verfüge, solle daher keine Zeit verlieren und die Umstellung bei seiner Bank unverzüglich beantragen. „Wer ein Girokonto besitzt, hat einen Anspruch darauf, dass die Bank es in ein P-Konto umwandelt“, sagte sie. Allerdings dürfe jeder nur ein einziges P-Konto führen, die Bank könne dies bei der SCHUFA überprüfen.
Geschützt ist mit dem P-Konto ein Grundfreibetrag von 1028,89 Euro je Kalendermonat. Dieser Basisschutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person im Haushalt. Damit schützt das P-Konto für eine vierköpfige Familie über 1800 Euro im Kalendermonat, Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen erhöhen den Freibetrag.