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Der Senator für Inneres und Sport

Erweitertes Führungszeugnis ab sofort kostenfrei für Übungsleiter im Sport

11.06.2012

Das Bundesamt für Justiz verzichtet künftig auf die Erhebung von Gebühren bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen durch im Sport ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dieses gilt auch dann, wenn diese eine sogenannte Übungsleiterpauschale erhalten. Das hat das Amt jetzt bekannt gegeben.

"Ich freue mich, dass das Bundesamt für Justiz dem eindringlichen Wunsch der Sportministerkonferenz und des Bundesinnenministeriums entsprochen hat. Die Gebührenerhebung hätte unsere Bestrebungen für einen verbesserten Kinder und Jugendschutz im Sport erheblich beeinträchtigt", kommentierte Bremens Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer die Entscheidung. Er hatte auf der letzten Sportministerkonferenz vor knapp einem halben Jahr gemeinsam mit seinem Berliner Amtskollegen einen Beschlussvorschlag eingebracht, der einstimmig verabschiedet wurde. Darin wurde die Bundesjustizministerin aufgefordert von der Erhebung der Gebühren abzusehen. Eine neue Richtlinie des der Bundesministerin nachgeordneten Bundesjustizamtes sah vor, dass die im Sport ehrenamtlich Engagierten eine Gebühr bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen zu zahlen hätten.

Durch die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen soll es Vereinen leichter gemacht werden, das Trainingspersonal auf mögliche pädophile Neigungen zu kontrollieren. In erweiterten Führungszeugnissen werden auch spezielle Delikte erfasst, die mit einer Strafe von unter einem Jahr geahndet werden. Dagegen weisen einfache Führungszeugnisse nur Verurteilungen von über einem Jahr aus.
Der von Bremen und Berlin seinerzeit gemeinsam eingebrachte Antrag für die Sportministerkonferenz zielt dabei auch auf eine verbesserte Aufklärung und eine Intensivierung der Präventionsarbeit. "Die Vorlage von Führungszeugnissen reicht natürlich nicht aus. Nur wenn sie eingebunden ist in sinnvolle Präventionskonzepte des organisierten Sports kann dies zu einem verbesserte Kinder- und Jugendschutz beitragen. Wenn Eltern ihre Kinder in die Obhut von Sportvereinen geben, müssen sie sich darauf verlassen können, dass diese vor Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt sind", betonte Mäurer.