„Na also, es geht doch“, kommentiert Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe den heutigen (21.09.2012) Bundesratsentschluss zur Frauenquote in Aufsichtsräten. „Die Quote per Gesetz ist der einzige Weg, den Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. Freiwilligkeit führt uns nicht weiter, das ist inzwischen klar erwiesen. Ich freue mich, dass nach der gescheiterten weitergehenden Bremer Initiative vom vergangenen Jahr nun ein erneuter Vorstoß im Bundesrat erfolgreich war.“
Die von den Ländern Hamburg und Brandenburg eingebrachte Gesetzesinitiative sieht eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten in zwei Stufen vor: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Der Antrag, der von Bremen unterstützt wurde, hatte auch den Zuspruch der CDU-Regierenden aus dem Saarland wie Sachsen-Anhalt und damit eine Bundesratsmehrheit gefunden.
„Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie Norwegen, Frankreich, Belgien, Spanien oder Italien zeigen, dass gesetzliche Quoten funktionieren. Und dazu will die deutsche Wirtschaft nicht in der Lage sein?“, so Ulrike Hauffe weiter. „Dass Deutschland in Fragen der Gleichstellung oft länger braucht als seine europäischen Nachbarn, ist bekannt – umso begrüßenswerter ist jeder Schritt, mit dem wir zu unseren Nachbarn wenigstens etwas aufschließen.“