Der erste Schnee ist da – und damit beginnt die Streusaison. Deshalb gibt die Behörde des Senators für Umwelt; Bau und Verkehr die folgenden Informationen über den Winterdienst:
Die drei ausführenden Betriebe, die von der Stadt beauftragte Entsorgung Nord GmbH (ENO), das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie der Umweltbetrieb Bremen (UBB), erledigen den Winterdienst auf den Fahrbahnen gemäß Winterstreudienstkatalog. Dieser umfasst alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr – somit die 1. Dringlichkeit - mit über 600 Kilometer Netzlänge. Dieser ist unter www.umwelt.bremen.de > Abfall > Leitstelle “Saubere Stadt“ > Winterdienst veröffentlicht.
Hinzu kommen Fußgängerüberwege, stark begangene Flächen auf Plätzen und Brücken sowie Haltestellen, die ebenfalls vorrangig bedient werden. In 2. Dringlichkeit werden Radwege geräumt oder gestreut.
Für alle anderen Straßen, insbesondere Nebenstraßen, gilt: Geräumt oder gestreut wird ausschließlich auf Anforderung durch die Polizei, Feuerwehr, Verkehrsunternehmen oder Bürgerinnen und Bürger sowie erst nach Prüfung, ob der laufende Betrieb den Einsatz zulässt.
Für die Verkehrssicherung auf Gehwegen sind in der Regel die Anlieger zuständig. Alle Einzelheiten dazu sind im Bremischen Landesstraßengesetz beschrieben. Hier sind auch die Zeiten der Räum,- Streupflicht festgelegt: Werktags von 7.00 bis 20.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr.
Haben sie Meldungen oder Beschwerden, können Bürgerinnen und Bürger die zentralen Service-Rufnummern während der Dienstzeiten nutzen (Montag bis Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr).
Für das Gebiet nördlich der Lesum: 0421/361-79000
Umweltbetrieb Bremen
E-Mail: mailto:office@ubbremen.de
Für das Gebiet südlich der Lesum: 0421/361-15850
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Leitstelle “Sauberer Stadt“
E-mail: mailto:saubere.stadt@umwelt.bremen.de