Freie Hansestadt Bremen, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter in Bremen und Bremerhaven schließen Kooperationsvereinbarung auf Basis der Richtlinie Initiative Inklusion der Bundesregierung
Die Freie Hansestadt Bremen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven haben heute (6.12.2012) eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel der Förderung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschlossen. Als zweites Ziel soll das Förderprogramm zu neuen Arbeitsplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen führen. Das Programm basiert auf der Richtlinie Initiative Inklusion der Bundesregierung mit der die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessert werden soll.
Das neue Programm wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds und ergänzend aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes Bremen finanziert. Bis Ende 2013 stehen dafür zunächst gut 500.000 Euro zur Verfügung, welche bei Bedarf noch aufgestockt werden können. Das Programm ergänzt die schon bestehenden Fördermöglichkeiten der kooperierenden Institutionen.
Im Kern können Arbeitgeber für die erstmalige Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten jungen Menschen, bzw. bei Einstellung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten älteren Arbeitnehmer ab 45 Jahre bis zu zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss zum Arbeits- oder Ausbildungsentgelt in Höhe von bis zu 416 Euro erhalten. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für Arbeitgeber geschaffen werden, sich auch zwei Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zuzuwenden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven und die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Die Auszahlung und Abrechnung der Fördersummen übernimmt das Amt für Versorgung und Integration Bremen.
Gerade junge und ältere Menschen mit Behinderung haben von der positiven Arbeitsmarktentwicklung in der jüngeren Vergangenheit bisher nicht ausreichend profitierten können. Das wurde anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über die Umsetzung des neuen Förderprogramms durch die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Institutionen deutlich.
Hildegard Jansen, Abteilungsleiterin beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen: „Mit dieser Umsetzung der Initiative Inklusion senden wir im Land Bremen ein deutliches Signal an die Betriebe: Die Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen lohnt sich. Und das gilt bei Weitem nicht nur wegen der vielfältigen staatlichen Fördermöglichkeiten. Die schwerbehinderten Menschen selbst haben viel zu bieten. Sie sind motiviert zu zeigen, was in ihnen steckt. Dieses Potential darf die Gesellschaft nicht ungenutzt lassen. Daher hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die Umsetzung der Initiative Inklusion im Land Bremen federführend zusammen mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern erarbeitet und aus diesem Grund unterstützt er sie ergänzend mit landeseigenen Mitteln der Ausgleichsabgabe.“
Dagmar Gattow, stellv. Leiterin des Jobcenter Bremen: „Menschen mit Behinderungen gehören leider noch immer zu den benachteiligten Gruppen, wenn es um die Suche und Aufnahme von Arbeit geht. Wir freuen uns mit Inkrafttreten der Vereinbarung im Rahmen der Initiative Inklusion die Unterstützung für die benannte Personengruppe zu verstärken. Das Jobcenter ist überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und der Stadt Bremen für diese Personengruppe einen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen können.“
Friedrich-Wilhelm Gruhl, Vorsitzender der Geschäftsführung des Jobcenters Bremerhaven: „Das neue Förderprogramm soll die Türen von Unternehmen öffnen und die Startchancen von jungen Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben verbessern helfen. Auch die älteren Menschen mit Behinderung werden in den Blick genommen. In der Kooperation haben wir uns eine unkomplizierte Zusammenarbeit vorgenommen. Ich hoffe, dass Arbeitgeber den Ball aufnehmen und wir insgesamt zu einem unverkrampfteren Umgang mit Menschen kommen, die einfach nur dazu gehören und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen wollen.“
Dr. Götz von Einem: „Menschen mit Behinderungen sind oft nicht behindert, sondern werden behindert bei der Umsetzung ihres Wunsches nach normaler Beteiligung am Arbeitsleben. Viele Behinderungen haben keinen Einfluss auf die tatsächliche Arbeitsleistung der Betroffenen. Andere lassen sich mit ein wenig Flexibilität in der Arbeitsorganisation oder technischen Hilfsmitteln im betrieblichen Alltag ausgleichen. Arbeitgeber fordern heute immer mehr Flexibilität von ihren Mitarbeiterinnen. Das kann und darf keine Einbahnstraße sein. Das neue Programm schafft finanzielle Anreize. Wirklich nötig ist aber ein Umdenken und eine offenere Haltung gegenüber den Betroffenen. Junge und ältere Menschen mit Behinderung brauchen die Chance, sich beweisen und genügend Einkommen für ein selbstbestimmtes Leben erzielen zu können.“
Informationen über Fördermöglichkeiten und Kontakte zu qualifizierten Menschen mit Behinderung erhalten Arbeitgeber bei den Vermittlerinnen und –vermittlern des gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der Jobcenter in Bremen und Bremerhaven unter der Service Telefonnummer 01801 664466.