Der Bremer Senat hat heute (19.02.2013) beschlossen, der Verfassungsklage von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gegen den Feldversuch mit Giga-Linern beizutreten."Der Bund hat den Feldversuch gestartet, ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat einzuholen. Das ist verfassungsrechtlich nicht in Ordnung", sagt Verkehrssenator Joachim Lohse. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte am 19. Dezember 2011 die "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" (LKWÜberlStV-AusnV) erlassen. Die Verordnung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für einen Zeitraum von fünf Jahren sogenannte "Lang-Lkw" im öffentlichen Straßenverkehr auf einem festgelegten Streckennetz eingesetzt werden dürfen. Senat und Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen lehnen den Feldversuch wegen Sicherheitsbedenken ab. "Unser Straßennetz ist für LKW dieser Größe nicht ausgelegt", so Lohse. "Wir lehnen den flächendeckenden Einsatz von Giga-Linern aus Sicherheitsgründen und aus verkehrspolitischen Gründen ab."
Da die Bremer Autobahnen mit Veröffentlichung des geänderten Anhangs zur Verordnung am 14. Februar 2013 für "Lang-LKW" freigegeben sind, hat Verkehrssenator Lohse entschieden, dem Antrag einer Firma auf Ausnahmegenehmigung für die Befahrung einer sicherheitstechnisch geeigneten und kurzen Strecke zwischen Autobahn A 281 und dem GVZ stattzugeben. "Der verkehrspolitische Streit mit der Bundesregierung soll nicht auf Kosten einzelner Bremer Firmen ausgetragen werden", so Lohse. Die grundsätzliche Ablehnung des Feldversuchs mit Giga-Linern bleibe dabei bestehen.