16.12.2003
Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2004
Zum 1. April 2004 ist die Neuwahl der Mitglieder des Rundfunkrates erforderlich. Die Amtsperiode des derzeitigen Rundfunkrats endet am 31. März 2004.
Von den insgesamt 34 Sitzen werden 29 Sitze durch „gesellschaftlich relevante Gruppen“ besetzt. Für fünf Sitze und deren Stellvertretung werden Einzelbewerbungen oder Vorschläge anderer Gruppen berücksichtigt. Diese Mitglieder müssen sich in der Deputation für Kultur dem Mehrheitsentscheid stellen. Es ist erklärtes Ziel der Deputation, dass die Besetzung zu 50 % durch Frauen erfolgt.
Die Rundfunkrat berät das Direktorium in allen Rundfunkfragen, beschließt über die Wahl und Abberufung des Intendanten, genehmigt den Wirtschaftsplan und nimmt Stellung zu Beschwerden über ausgestrahlte Sendungen. Die Mitglieder der Rundfunkrats wahren die Interessen der Allgemeinheit im Hinblick auf die Sendeanstalt. An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen laut Rundfunkgesetz nicht Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, einer Deputation, der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven oder des Magistrats der Stadt Bremerhaven sein.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbungen bzw. Vorschläge schriftlich bis zum 15. Januar 2004 (Posteingang) beim Senator für Kultur – 1/1 –, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen einzureichen.