28.11.2000
Gespräche mit Kleingärtnern zu „verträglichen Zukunftslösungen“ angestrebt
Weiteres Untersuchungskonzept und Verfahren für Technologiestadtteil beschlossen
Der Senat hat heute (Dienstag, 28.11.2000) die Erweiterung des Technologieparks beschlossen und damit Vorgaben des Koalitionsvertrages und früherer Senatsbeschlüsse einstimmig umgesetzt. Zuletzt hatte sich der Senat am 28.3. 2000 darauf verständigt, die Technologiepark-Erweiterung Richtung Süd/Schwachhausen „vollen Umfangs und endgültig“ auf den Weg zu bringen. Der heutige Beschluss des Senats, der von einer Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Federführung der Ressorts Wirtschaft und Häfen und Bau und Umwelt erarbeitet wurde, sieht eine Erweiterungsfläche von insgesamt 54 Hektar sowie 11 für eine Verdichtung im derzeitigen Technologiepark vor.
Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, und der Senator für Wirtschaft und Häfen, Josef Hattig, betonten nach der Sitzung, dass die jetzt gefundene Lösung dem Technologiepark eine fortführende Perspektive gebe. Josef Hattig: „Die Erfolgsstory Technolgiepark kann fortgeschrieben werden. Damit wird unsere Forschungs- und Entwicklungsstrategie verstetigt und auf eine tragfähige Grundlage gestellt.“ Wischer: „Bei allen noch zu bewältigenden Schwierigkeiten ist die gefundene Lösung für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung eindeutig die beste. Wir schaffen in der langfristigen Orientierung einen zusammenhängenden Stadtraum mit Bezug zur Universität und zum bestehenden Technologiepark sowie zu umgebenden Stadtquartieren.“
Der Technologiepark Universität Bremen hat sich zum zentralen Wissenschaftsstandort in Bremen entwickelt. Mehr als 5.000 Beschäftigte arbeiten dort. Seit Mitte der 80er Jahre wurden hier sehr erfolgreich Firmen und Forschungseinrichtungen neu angesiedelt und so die Positionierung Bremens als Wissenschaftsstandort gefestigt.
Durch die Ansiedlungserfolge der vergangenen Jahre fehlen zur Ansiedlung neuer Technologieunternehmen und Forschungsinstitute mittelfristig Flächen. Wenngleich bereits große Erweiterungsflächen östlich des Autobahnzubringers erschlossen wurden (Uni-Ost) bzw. südlich der Kleinen Wümme in Planung sind, so ist bereits heute absehbar, dass der Technologiepark in absehbarer Zeit an räumliche Grenzen stoßen wird.
Die jetzt vom Senat beschlossene Lösung wird in zeitlicher Perspektive zur Aufgabe von Kleingartengebieten führen müssen. Wischer und Hattig betonten daher, dass bei der weiteren Planung und Umsetzung des Konzeptes ein enger Dialog mit den betroffenen Kleingartenvereinen gesucht werde. „Wir wissen, dass aus Gesichtspunkten des Kleingartenwesens der heutige Tag ein bittere Pille ist. Es müssen für die gewachsenen Gebiete an der Munte hochwertige Ersatzlösungen gefunden werden. Und es müssen bei der Umsetzung der Planungen Lösungen erarbeitet werden, die ein Höchstmaß an Perspektive auch für die Kleingärtner eröffnen. Deshalb hat der Senat zugleich beschlossen, dass mit dem Landesverband der Gartenfreunde und mit den betroffenen Kleingartenvereinen umgehend Gespräche zu führen sind, um Kompromisse für weittragende Zukunftslösungen zu erreichen. Dazu gehören auch frühzeitige Verabredungen mit den Vereinen über geeignete Baustufen.“ Unmittelbar nach Senatsentscheidung ist daher in einem ersten Gespräch mit dem Landesverband der Kleingärtner ein Weg angeboten worden, um Kompromisse für diese weittragenden Zukunftslösungen gestalten zu können.
Im einzelnen beschreibt die Senatsvorlage das Konzept zur Erweiterung des Technologieparks wie folgt:
Städtebauliches Konzept
Das dominante und prägnante Erschließungsraster des heutigen Technologieparks soll auf die südliche Erweiterungsfläche beiderseits der Bahnstrecke Bremen-Hamburg übertragen und mit den bestehenden Siedlungsräumen von Schwachhausen und Horn-Lehe vernetzt werden. Der derzeitige Universitätspark zwischen Universitätsallee und Universitätszentrum wird als verbindender Wissenschaftsgarten nach Süden fortgesetzt – mit Grünverbindungen zum Bürgerpark und zum Riensberger Friedhof. Sogenannte „Kopfbauten“, die den Wissenschaftsgarten flankieren, werden vorrangig universitäre Nutzungen aufnehmen, die den Anker für die Technologiebetriebe der daran anschließenden Baublöcke bilden. Daneben wird die konsequente Nachverdichtung des bestehenden Technologieparks vorgeschlagen, dessen Mitte auch in Zukunft das Zentrum des gesamten Technologiestadtteils bilden wird.
Thematische Quartiere
Die Arbeitsgruppe stellt drei zukunftsträchtige Themenfelder in den Mittelpunkt der Technologiepark-Planung: Life Sciences, Informationsverarbeitung und –vermarktung, Umwelttechnologie. In diesem Sinne wird eine räumliche Konzentration von Einrichtungen des jeweiligen Themenfeldes angestrebt.
Bei der zugleich vorgeschlagenen Nachverdichtung des bestehenden Technologieparks soll eine thematische Orientierung an den bereits vorhandenen Instituten erfolgen. Hier ist vorgesehen, dass die heute noch von der Universität beanspruchten Vorhalteflächen im jetzigen Technologiepark nunmehr zunächst für eine schnelle Bebauung an Dritte für nichtuniversitäre Zwischennutzungen (NUZ) verwendet werden sollen – dies mit der Maßgabe, die so entstehenden Verfügungseinrichtungen nach einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren ggf. wieder an die Universität zurückzugeben.
Urbanisierung
Die bauliche und funktionale Monotonie des heutigen Technologieparks ist sowohl unter städtebaulichen als auch unter wirtschaftsstrukturpolitischen Gesichtspunkten dringend zu überwinden. Um der bisherigen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, sollen in Zukunft zumindest an den Hauptachsen (Universitätsallee und Wissenschaftsgarten) auch Flächen für Dienstleistungseinrichtungen und Wohnungen vorgehalten werden. Vorgeschlagen werden geeignete Mischnutzungen von Technologiebetrieben, Dienstleistungen und Wohnungen – eine Mischung, die bei jungen Unternehmern und Wissenschaftlern nachgefragt wird. Zwar reichen solche Einrichtungen nicht aus, um ein eigenes Wohnquartier zu etablieren; wohl aber kann durch solche eingestreuten Sonderwohnformen für Wissenschaftler, Studenten, Jungunternehmer u. a. eine partielle Belebung des Geländes auch am Abend erreicht werden.
Flächenbilanz
Im derzeitigen Technologiepark können ca. 11,0 ha für eine Neubebauung zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil von Dienstleistungseinrichtungen würde dabei ca. 0,7 ha und für Wohnungsbau ca. 1,6 ha ausmachen.
In der südlichen Erweiterung einschließlich der Fläche des Bebauungsplans 2197 (ehemals 1818) stehen insgesamt 53,6 ha zur Verfügung, die sich gliedern in 39,99 ha Technologiegewerbe, 8,2 ha universitäre und wissenschaftliche Einrichtungen, 4,6 ha Wohnungsbau, 0,9 ha Dienstleistungen.
Insgesamt stehen damit
48,6 ha | für Technologiegewerbe (einschließlich NUZ) |
8,2 ha | für universitäre und wissenschaftliche Einrichtungen |
6,2 ha | für Wohnungsbau (ca. 400 bis 500 WE) |
1,7 ha | für Dienstleistungseinrichtungen |
zusammen 64,7 ha | Nettobaufläche zur Verfügung |
Verkehrskonzept
Die Erschließungsraster der neuen Quartiere nördlich und südlich der Bahnlinie sollen durch zwei Unterführungen miteinander und auch mit dem übrigen Technologiepark vernetzt werden. Neben der Parkallee wird das Gelände durch eine Verlängerung der H.-H.-Meier-Allee mit dem überregionalen Verkehrsnetz, insbesondere mit Schwachhausen, verbunden.
Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 5 nach Norden bis in die Mitte der Universität könnte die ÖPNV-Erschließung des neuen Technologiestadtteils wesentlich verbessern.
Kleingärten
Die Süderweiterung des Technologieparks bedingt eine schrittweise Aufgabe und Verlagerung der bestehenden Kleingartengebiete in diesem Raum. In Abhängigkeit des auf über 10 Jahre angesetzten Erschließungsprozesses werden mehrere Kleingartenvereine betroffen sein – davon 1/3 im privaten und 2/3 im städtischen Eigentum.
Ausgehend von der Bedeutung solcher Kleingartenanlagen für die Bremer Bevölke-rung werden die zuständigen Senatsressorts die Auswirkungen des Planungsvorschlages mit dem Landesverband der Gartenfreunde und mit den betroffenen Kleingartenvereinen erörtern und alles daran setzen, um durch eine für die betroffenen Kleingärtner verträgliche Lösung Kompromisse für weitreichende Zukunftslösungen - auch bezüglich der rechtzeitigen Ausweisung von Ersatzflächen – zu erreichen. Dazu gehören frühzeitige Verabredungen mit den Vereinen über geeignete Baustufen, um so Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erzielen.
Technologiestandort
In einem zweiten Beschluss hat der Senat ein Untersuchungskonzept und das weitere Verfahren zur Vergabe eines umfangreichen Stadtentwicklungsauftrag für einen qualitativ durchstrukturierten Technologiestadtteil beschlossen. Mit der geforderten „auswärtigen Expertise“ soll ein interdisziplinäres Gutachterteam beauftragt werden, das die überregionalen Erfahrungen auf dem Gebiet der Technologieplanung mit der örtlichen Erfordernissen und Vorgaben zu verbinden vermag und daraus eine umfassende Technologieplanung für Bremen entwickelt. Senator Hattig betont: „Mit dieser Untersuchung wollen wir die Erfahrungen international renommierter Technologiestandorte in die Weiterentwicklung des Technologieparks Universität einbeziehen.“