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Senatskanzlei
Gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister von Bremen und Hamburg und des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen zur Diskussion über einen neuen deutschen Tiefwasserhafen
26.10.2000
Angesichts des in den letzten Jahren zu beobachtenden Größenwachstums von Containerschiffen und angesichts steigender Containerumschlagszahlen ist die Frage nach der Notwendigkeit eines neuen deutschen Tiefwasserhafens in den Vordergrund der hafenpolitischen Diskussion in Deutschland gerückt.
Vor dem Hintergrund der am 20. 10. 2000 vorgelegten Gutachten „Bedarfsanalyse für einen Tiefwasserhafen in der deutschen Bucht“ und „Standortanalysen Tiefwasserhafen deutsche Bucht“ nehmen die Bürgermeister von Bremen und Hamburg und der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zur Frage eines neuen deutschen Tiefwasserhafens wie folgt Stellung:
- Die Bürgermeister von Bremen und Hamburg und der niedersächsische Ministerpräsident sind sich einig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines Tiefwasserhafens in der deutschen Bucht für Containerschiffe, die aufgrund ihrer Größe Bremerhaven und Hamburg auch unter zukünftigen Tiefgangsbedingungen nicht mit einer ökonomisch sinnvollen Auslastung anlaufen können.
- Bremen, Hamburg und Niedersachsen sind sich ebenfalls darüber einig, dass dieses Projekt eines neuen deutschen Tiefwasserhafens ein gemeinsames Vorgehen erfordert.
- Auf der Grundlage der bislang vorgelegten Gutachten bietet der niedersächsische Ministerpräsident den Standort Wilhelmshaven für diese gemeinsame Entwicklung an.
- Der Hamburger Bürgermeister hat vor allem hinsichtlich der von den Gutachtern genannten Zeiträume bis zur Notwendigkeit der Bereitstellung neuer Hafenkapazitäten eines Tiefwasserhafens und des empfohlenen Standortes noch erheblichen Beratungsbedarf. Deshalb setzen zur Prüfung und endgültigen Bewertung der vorgelegten Gutachten Bremen, Hamburg und Niedersachsen eine gemeinsame Projektgruppe unter der Federführung der niedersächsischen Staatskanzlei ein. Die Projektgruppe wird ihre Ergebnisse und Vorschläge bis zum 31. 3. 2001 vorlegen.
- Die drei Regierungschefs sind sich einig, dass die endgültige Entscheidung über Standort und Entwicklung eines neuen deutschen Tiefwasserhafens nur unter Beteiligung privater Investoren und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen kann.