11.11.1999
Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Henning Scherf, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Länderfinanzausgleich:
"Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.Jetzt ist wieder die Politik gefordert. Wir brauchen deshalb Verständigung und trägfähige Kompromisse zwischen allen Bundesländern und dem Bund."
Durch den Urteilsspruch hat das Gericht die Klage Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens abgewiesen. Das bisherige System des Finanzausgleichs ist als Übergangsrecht bis zum Jahr 2004 weiter gültig, der bis zu diesem Zeitpunkt gültige Solidarpakt vom Verfassungsgericht ist bestätigt. Das ist für Bremen und den Föderalismus in der Bundesrepublik insgesamt ein großer Erfolg.
Allerdings verlangt das Gericht vielfältige Überprüfungen und Konkretisierungen des bisherigen Finanzsausgleichssystems. Kernpunkt der Anforderungen des Gerichts ist die Verabschiedung eines sogenannten Maßstäbegesetzes, mit dem der Gesetzgeber langfristige, kontinuierlich fortzuschreibende Maßstäbe festlegt, die ihn selbst bei aktuellen Ausgleichsmaßnahmen binden. Damit verlangt das Gericht, dass die bislang nicht normierten Maßstäbe allgemein abstrakt vor ihrer Anwendung gesetzlich festglegt werden. Das gilt für Maßnahmen des horizontalen Finanzausgleichs ebenso wie für die Ausgleichsmöglichkeiten durch Bundesergänzungszuweisungen und die Berücksichtigung von Sonderlasten (wie z.B. Hafenlasten)
Henning Scherf: "Insgesamt läßt das Gericht den Weg für eine politische Überprüfung und künftige Neugestaltung des Finanzausgleichssystems offen. Der Ball ist damit an die Politik zurückgespielt. Ich will diese Chance nutzen. Nach einem überflüssigen und unfruchtbaren Streit müssen wir jetzt zurück an den Verhandlungstisch und Konsenslösungen suchen. Ich bin zuversichtlich, daß uns das gelingt und die heutige Ministerpräsidentenkonferenz in Bremen einen guten Auftakt hierzu gibt."