Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz beschließt bremischen Antrag
06.09.2013Alle Frauen und Kinder, die Gewalt erleben oder erlebt haben, sollen Anspruch auf staatlich finanzierte Unterstützung in Frauenhäusern erhalten. Außerdem soll ein eigener Abschnitt im Sozialgesetzbuch die Ansprüche von Frauen regeln, die Schutz vor Gewalt suchen. So haben es die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Bundesländer auf ihrer jährlichen Konferenz in Magdeburg auf Initiative Bremens beschlossen. Bislang waren bestimmte Personengruppen ausgeschlossen, zum Beispiel Studentinnen und Zuwanderinnen. "Ich freue mich sehr, dass wir uns in diesem wichtigen Punkt einigen konnten", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. "Wir müssen Frauen und Kindern unabhängig von ihrem Status die Sicherheit geben, dass sie in Notsituationen angemessenen Schutz bekommen. Eine Anpassung der Sozialgesetze ist dringend erforderlich, um bestehende Finanzierungslücken zu schließen. Diese regen wir mit unserem Antrag an."
Ein Bericht der Bundesregierung zur Situation von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und anderen Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder hat im August 2012 zahlreiche Defizite im geltenden Recht aufgedeckt. Unter anderem erschwert es die aktuelle Gesetzgebung bestimmten Frauengruppen, in einem Frauenhaus aufgenommen zu werden. "Studentinnen, Schülerinnen, Auszubildende und einige Gruppen von Migrantinnen können nicht sicher sein, dass sie in einer Notlage in einem Frauenhaus die Hilfe erhalten, die sie benötigen", begründet Anja Stahmann die bremische Initiative auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK). "Das ist ein Unding." Aus dem Grundgesetz, Artikel 2, leite sich der Anspruch ab, dass jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. "Der Staat hat danach auch die Pflicht, Schutz vor Gewalt sowie Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen bereitzustellen", sagte Anja Stahmann.
Der bremische Vorschlag soll zudem die Situation der sogenannten "Selbstzahlerinnen" verbessern, die aufgrund eigenen Einkommens keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung im Frauenhaus haben. "Ihr Einkommen liegt oftmals nur leicht über den gesetzlichen Grenzen. Die derzeitigen Bestimmungen aber schrecken sie ab, Hilfsangebote anzunehmen. Das darf nicht sein", sagte die Senatorin.
Nicht allein der Zugang zu Frauenhäusern ist in einigen Fällen versperrt, auch die Regelungen zu Umfang und Inhalt von Leistungen, die Opfern von Gewalt zustehen, werden der Situation der Frauen nicht immer gerecht, etwa hinsichtlich der Übernahme von Wohnungskosten oder der Betreuung von Kindern.
Bremen regt zudem in dem GFMK-Antrag an, einen eigenen Abschnitt zu den Schutzrechten von Frauen und Kindern im Sozialgesetzbuch XII einzufügen. Dieser soll festlegen, dass spezifische Hilfen für Opfer von Gewalt unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden und damit die Hürden für Frauen absenken, Schutzangebote in Anspruch zu nehmen. Hintergrund sind die häufigen Streitfragen und Finanzierungslücken im Schnittstellenbereich von Gesetzen, zum Beispiel, wenn für die individuelle Lage der Frauen die Sozialgesetzbücher II und XII und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) maßgeblich sind. Unbefriedigend geregelt ist bislang zudem die Abrechnung mit anderen Herkunftskommunen. Der jetzige Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -ministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
"Ich freue mich sehr, dass sich die Initiative bei den Bundesländern durchgesetzt hat", erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "wir haben eine Verpflichtung, den Frauen und Kindern gegenüber, die Gewalt erfahren. Diese nehmen die Ministerinnen und Minister mit ihrem Beschluss an. Ich hoffe, dass der Bremer Antrag auch bei der kommenden Bundesregierung Gehör finden wird und dass diese die notwendigen Gesetzesänderungen umsetzen wird, damit Frauen und Kinder endlich Rechtssicherheit haben."
Weitere Informationen erteilt:
Kristina Logemann, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Telefon: 361-15340