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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gerichtsverfahren gegen Affenversuche beendet

04.02.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern (3.2.2014) seinen Beschluss in der Streitsache Professor Dr. Kreiter gegen die Freie Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Demnach wird die Beschwerde der Freien Hansestadt Bremen gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2012 rechtskräftig. In dem Streitverfahren geht es um die Genehmigungsfähigkeit eines Tierversuches mit Makaken-Affen im Rahmen eines Hirnforschungsprojektes an der Universität Bremen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen zur Genehmigung der Anträge von Professor Dr. Kreiter aus dem Jahre 2008 und 2011 verpflichtet. Dies bedeutet gleichzeitig, dass zukünftigen Anträgen zu diesem Forschungsprojekt nur dann die Genehmigung verwehrt werden darf, wenn sich die Versuchsmethoden von den bisherigen wesentlich unterscheiden und zu einer tierschutzrechtlich negativen Bewertung führen.

Der Senator für Gesundheit als zuständige Genehmigungsbehörde wird die Bestimmungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts bei zukünftigen Antragsstellungen selbstverständlich beachten.