Senator Dr. Schulte-Sasse: "Steuerungsfähigkeit der Kliniken wird erhöht"/ Arbeitnehmerrechte bleiben unangetastet
18.02.2014Der Bremer Senat hat heute (18. Februar 2014) die Verschmelzung der vier bislang gesellschaftsrechtlich eigenständigen kommunalen Kliniken in eine Gesellschaft beschlossen. Zukünftig wird die bisherige Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) alleinige Gesellschaft sein und die vier Klinikstandorte direkt steuern. Die kommunalen Kliniken in Bremen sind derzeit in einer angespannten finanziellen Lage und arbeiten schon seit letztem Sommer an der Umsetzung des "Zukunftsplans 2017". Um die damit verbundenen finanziellen Effekte zu realisieren, braucht es ein standortübergreifendes Vorgehen ohne zeitliche Verzögerungen. Die Einheitsgesellschaft schafft nun bessere Rahmenbedingungen, um durch eine effektive Steuerung zur langfristigen Sicherung der Standorte und kommunalen Trägerschaft der Krankenhäuser in Bremen beizutragen.
"Eine politische Entscheidung der Anfangsjahre der Gesundheit Nord und ihrer Krankenhäuser, die sich nicht bewährt hat, wird nun korrigiert. Mit der Struktur einer einheitlichen Gesellschaft ist die Steuerungsfähigkeit gegeben, die notwendig ist, um das Überleben aller vier Standorte dauerhaft sicherstellen zu können. Dies ist allerdings kein Automatismus, sondern setzt innerhalb der nun entstehenden Möglichkeiten eine stringente, verlässliche und effiziente Steuerung voraus. Die neue Struktur alleine heilt keine Wunden und löst keine Probleme", so Gesundheitssenator Dr. Hermann Schulte-Sasse.
Die Verschmelzung der vier kommunalen Kliniken auf die schon bisher bestehende und als Holding der vier Krankenhäuser fungierende Gesundheit Nord gGmbH wird unmittelbar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten keine Auswirkungen haben. Die Standorte bleiben eigenständige Betriebe innerhalb der einheitlichen Gesellschaft und behalten damit auch ihre örtlichen Betriebsräte. Sämtliche Betriebsvereinbarungen und kollektiven tarifrechtlichen Sicherheiten bleiben auch unter dem neuen Arbeitgeber bestehen.
Die Leitung der Standorte übernimmt zukünftig ein Direktorium. Innerhalb des Direktoriums sollen betriebswirtschaftliche und medizinische Kenntnisse ebenso wie Erfahrungen im Patientenmanagement abgebildet werden. Das Direktorium untersteht direkt der Geschäftsführung der Gesundheit Nord. Über die Besetzung wird zeitnah entschieden. Senator Dr. Schulte-Sasse: "Das Direktorium wird mit den zur Erfüllung des täglichen Krankenhausbetriebs notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden. Alltägliche Abläufe brauchen schnelle Vor-Ort-Entscheidungen. Gegenüber dem heutigen Status wird es hier zu einer notwendigen Dezentralisierung von einzelnen Entscheidungskompetenzen kommen. Diskussionsschleifen zwischen Geschäftsführungen gehören der Vergangenheit an."
Zeitgleich mit der Verschmelzung werden standortübergreifende medizinische Sektionen mit direktem Bezug zur GeNo-Geschäftsführung aufgebaut. Die Sektionen haben die Aufgabe, das medizinische Leistungsangebot des Verbundes fachabteilungs- und standortübergreifend in Qualität und Umfang zu steuern, strategisch mit Blick auf die Krankenhäuser in Bremen und Umgebung weiterzuentwickeln und der Geschäftsführung der Gesundheit Nord entsprechende Vorschläge und Empfehlungen zu unterbreiten.
Dem Senatsbeschluss vorangegangen war eine Analyse der bisherigen Entscheidungsprozesse im Klinikverbund. Wesentliche Erkenntnis ist ein Auseinanderfallen von Entscheidungskompetenzen an den Standorten und der dort durch die gesellschaftsrechtliche Stellung auch gesetzlich verankerten Verantwortung. Die wirtschaftlich notwendige Zentralisierung und Vereinheitlichung bettenferner Bereiche (IT, Personalwesen, Controlling, Unternehmensstrategie etc.) über alle Standorte hinweg in der GeNo-Holding hat dazu geführt, dass wesentliche Prozesse zur alltäglichen Erfüllung der Aufgaben an den Standorten zwischen zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften gefangen waren und sich nur schwer auflösen ließen. Den lokalen Geschäftsführungen fehlten damit wesentliche Werkzeuge, um ihrer Verantwortung für den Patienten und das Ergebnis ihrer Gesellschaft zufriedenstellend nachkommen zu können.
Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgen. Dazu muss die Verschmelzung mit den dafür benötigten Unterlagen bis zum 31. August 2014 beim Registergericht angezeigt werden. Bis dahin sind noch wesentliche Arbeitsschritte (Steuerfragen, Vergaberecht, Geschäftsführeranstellungsverträge, Beihilferecht, Kartellrecht, Rechtsbeziehungen zu Dritten etc.) abzuarbeiten.
"Der weitere Prozess setzt eine straffe Organisation bei allen Beteiligten voraus. Für das notwendige außerordentliche Engagement möchte ich allen im Voraus herzlich danken. Es wird uns aber auch nur dann gelingen, wenn die Beschäftigten auf diesem Weg mitgenommen werden. Dafür möchte ich Sorge tragen und zum Wohle unserer Kliniken für diesen Weg werben", so Senator Dr. Schulte-Sasse.
Foto: Senatspressestelle