Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Für alle Wahlberechtigten, die am Wahltag, 25. Mai 2014, nicht in ihrem Wahllokal wählen können, ist ab Montag, 28. April, die Wahl per Briefwahl möglich. Dafür muss ein Antrag beim Wahlamt gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können
beantragt werden. Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, der vollständigen Anschrift sowie des Geburtsdatums. Bei Nutzung des Vordrucks darf die Unterschrift nicht vergessen werden.
Wer für - höchstens vier - andere Wahlberechtigte die Unterlagen abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Diese befindet sich als Vordruck auf der Benachrichtigung.
Die Beantragung ist bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr möglich, sollte am Donnerstag und Freitag vor der Wahl aufgrund der Postlaufzeiten aber persönlich erfolgen.
Nach Ablauf der Antragsfrist werden Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen wie (durch ärztliches Attest) nachgewiesener plötzlicher Erkrankung erteilt.
Falls Wahlberechtigte ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, müssen sie sich rechtzeitig, spätestens bis zum Samstag, 24. Mai, 12 Uhr, beim Wahlamt Bremen melden.
Nach der Stimmabgabe muss der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 25. Mai, 18 Uhr im Wahlamt eingehen. Das Risiko verspäteter Ankunft durch die Postlaufzeit tragen die Wahlberechtigten! Bei Briefwahl aus dem Ausland sind Verzögerungen durch Zollkontrollen einzuplanen und der Wahlbrief ist ausreichend zu frankieren.
Öffnungszeiten für die Briefwahl und Kontakt des Wahlamts Bremen:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
donnerstags bis 18 Uhr
(Mittwoch: keine Ausgabe von Briefwahlunterlagen)
Samstag, 3. Mai, 10. Mai, 17. Mai und 24. Mai 2014: 9 bis 13 Uhr
Telefon: (0421) 361 88 888
Telefax: (0421) 361 22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de
www.wahlen.bremen.de