Sozialstaatsrat kündigt Gremium an, das Umsetzung der Behindertenrechtskonvention überwacht
29.04.2014"Behinderung darf nicht zur Ausgrenzung führen, Menschen mit Behinderungen haben einen rechtlichen und einen moralischen Anspruch, ohne Diskriminierung am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und ihre persönlichen Lebensperspektiven ganz individuell zu entwickeln." Das sagte heute (29. April 2014) Sozialstaatsrat Horst Frehe in seiner Rede zum 22. Bremer Protesttag gegen Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen vor seinem Dienstsitz im Tivoli-Hochhaus am Hauptbahnhof. Rund 200 Menschen hatten sich an der Demonstration beteiligt und für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen demonstriert.
"Wir nehmen unsere Verpflichtung ernst, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Bremen umzusetzen", sagte Horst Frehe weiter. Zentrale Bedeutung habe dabei Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention (BRK). Danach habe jeder behinderte Mensch einen Anspruch auf selbstbestimmte Lebensführung. An der Umsetzung dieser Verpflichtungen arbeiten in Bremen derzeit der temporäre Expertinnen- und Expertenkreis (TEEK) unter der Leitung des Behindertenbeauftragten Joachim Steinbrück, und eine Staatsrätelenkungsgruppe unter der Leitung von Staatsrat Frehe.
"Im Herbst werden wir einen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK in Bremen vorlegen", erklärte Horst Frehe weiter. "Mein Plan ist es, dass dazu ein ständiges Gremium eingerichtet wird, das im Interesse der behinderten Menschen über die Umsetzung des Aktionsplanes wacht." Das Gremium solle beim Landesbehindertenbeauftragten angesiedelt und mit einem eigenen Haushalt ausgestattet sein. "Das soll ein nennenswerter fünfstelliger Betrag sein", kündigte der Staatsrat an. So werde das Gremium zum Beispiel in die Lage versetzt, Expertisen in Auftrag zu geben und so den Prozess ebenso fachkundig wie kritisch zu begleiten.
Ziel müsse es sein, behinderten Menschen verstärkt alle Zugänge zum gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und so eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen. Das gelte unter anderem für die Lebensbereiche Mobilität, Bildung, Ausbildung, Barrierefreiheit, Wohnen und Arbeiten. Am Arbeitsmarkt könnten beispielsweise zusätzliche Stellen mit tariflicher Entlohnung für Behinderte Menschen entstehen: "Das Geld, das wir derzeit für die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen ausgeben, können wir auch für eine Stelle in der Wirtschaft zahlen." Solche Möglichkeiten existierten bereits ("unterstützte Beschäftigung"; "Budget für Arbeit"), sie sollten künftig ausgebaut werden. Mit den Kammern werde zudem an anerkannten Ausbildungsabschlüssen für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit gearbeitet.
Auch der Zugang zu regulärem Wohnraum müsse verbessert werden. "Nach der UN-BRK dürfe niemand gegen seinen Willen dazu gebracht werden, in gesonderten Einrichtungen mit anderen behinderten Menschen zu leben", sagte der Staatsrat. Jeder müsse "gleiches Recht und gleiche Wahlmöglichkeiten haben, so in der Gemeinschaft zu leben, wie er sich das wünsche". So gebe es in Bremen inzwischen Vereinbarungen mit den Trägern, jährlich fünf Prozent der rund 2000 Plätze in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzubauen. "Das ist ein ehrgeiziges Ziel", so Frehe. Ein wichtiger Baustein dazu entstehe gerade im geplanten Quartierszentrum in Huckelriede ("Cambrai-Dreieck"). Dort sollen künftig Menschen mit Behinderung in eigenen Wohnungen leben können, flankiert von einem Unterstützungsmodell, das 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung steht.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich Wirklichkeit werden", betonte Horst Frehe. "Länder und Kommunen sind verpflichtet, sie umzusetzen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, echte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen herbeizuführen."
Foto: Pressestelle Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen