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Senatskanzlei

Jens Böhrnsen: „Kein Platz für Rechtsextreme im Rathaus“

23.01.2007

Vorläufige Neuregelung für Vergabe von Räumlichkeiten im Weltkulturerbe an Dritte

„Rechtextremisten und Ausländerfeinde kommen mir nicht ins Haus. Nicht durch den Haupteingang und auch nicht durch die Hintertür. Das Bremer Rathaus ist und bleibt ein Platz, in dem Weltoffenheit, Menschenwürde, demokratischer Dialog und Bürgersinn zu Hause sind.“

Das gebieten, so Böhrnsen, bereits die Prinzipien der Bremer Landesverfassung. Um diese Grundsätze zu sichern, hat Bürgermeister Jens Böhrnsen die bislang gültige Fassung bereits in der letzten Woche außer Kraft gesetzt und durch die Senatskanzlei eine Neuregelung für die Vergabe von Räumlichkeiten des Bremer Rathauses erarbeiten lassen. Die neue – zunächst noch vorläufige – Regelung sieht Veranstaltungen von Parteien oder parteinahen Organisationen im Bremer Rathaus nicht mehr vor. Weitere Einzelheiten der gültigen Neufassung sollen in den nächsten Tagen abschließend erörtert werden.

Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Ich bin mir mit allen Kolleginnen und Kollegen im Senat im Ziel einig: Wir wollen auch in Zukunft ein offenes Rathaus, in dem Bremen sich würdig, einladend und weltoffen zeigt. Gleichzeitig muss unmissverständlich und rechtlich eindeutig klar gestellt sein: Es darf und wird kein Schlupfloch geben, durch das Rechtsextremisten sich ins Bremer Rathaus einschleichen könnten.“

Zu den Hintergründen der Neuregelung erklärte Böhrnsen: „Bremen hat in der Vergangenheit die Kultur eines offenen Rathauses gepflegt und die schönen Räume des Weltkulturerbes in gutem hanseatischen Geist auch für gesellschaftliche Gruppen, gemeinnützige, karitative oder bürgerschaftlich engagierte Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Unternehmen und demokratische Parteien zur Verfügung gestellt. Diese schon vor meiner Amtszeit geübte Praxis hat in den letzten Tagen zu Diskussionen geführt, ob auf der Grundlage des Parteiengesetzes damit möglicherweise auch ein Nutzungsanspruch von rechtsextremen Parteien oder ihnen nahe stehender Organisationen gegeben sein könnte. Wir ziehen daraus jetzt die nötigen Schlussfolgerungen und sorgen für Klarheit.

Mit der jetzt in Kraft gesetzten Regelung sei gleichzeitig eine Grundlage geschaffen, um die inzwischen eingegangen Nachfragen der Republikaner bzw, der Gruppe „Bremen muss leben“ zu bearbeiten und zu entscheiden.