19.10.2000
Die Deputation für Bau hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober die öffentliche Auslegung für die Festlegung der Windkraftstandorte in Bremen in der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes 1983 beschlossen. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und unter Abwägung zahlreicher Gesichtspunkte werden Flächen am Bremer Industriepark/Stahlwerke Bremen, in der Ahrberger/Mahndorfer Marsch, der Stromer Feldmark sowie im Blockland in der Nähe der Autobahn und dem Deponiebereich als Windkraftstandorte empfohlen und das Verfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der Flächen eingeleitet.
Die Grundlage für einen geordneten Ausbau der Windkraftnutzung schaffte der Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung bereits im Jahre 1993 durch die Erstellung einer Windpotenzialanalyse. Im Jahre 1994 erfolgte vom Senat die Festlegung der Ausbauziele der Windkraftnutzung im Landes-energieprogramm. Auch im Landesenergieprogramm aus dem Jahre 1996 wurde der Ausbau der Windkraftnutzung als wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen hervorgehoben.
Senatorin Wischer: "Mit der planungsrechtlichen Absicherung der Windkraftstandorte im Flächennutzungsplan werden die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windkraft in Bremen langfristig wesentlich verbessert, sowie den potentiellen Investoren Planungs- und Rechtssicherheit gegeben. Damit kommt unsere ehrgeizige Windkraftausbauplanung einen entscheidenden Schritt voran."