28.01.2003
Unbürokratisch, schnell und behindertenfreundlich Bauen: Das sind die Ziele, die mit der Novellierung der Landesbauordnung verfolgt werden, die heute vom Senat beschlossen worden ist.
Die neue Landesbauordnung sieht eine Reihe von Verfahrensderegulierungen vor, die die Zahl der bauordnungsrechtlichen Verfahren verringern bzw. beschleunigen und somit das Bauen erleichtern und die Bauordnungsbehörden entlasten soll. Im einzelnen bedeutet dies u.a.:
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vorschriften sind die neuen Regelungen für das behindertengerechte Barrierefreie Bauen. Danach müssen künftig in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen Wohn- und Schlafräume, ein Bad und die Küche für Rollstühle zugänglich sein. In einem weiteren Paragrafen wird geregelt, dass Gaststätten Kinos und anderen privaten Gebäude, die öffentlich genutzt werden, so gebaut sein müssen, dass sie von behinderten Menschen oder auch Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies bedeutet, dass auch mindestens eine Toilette entsprechend ausgerüstet sein muss.
Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, bezeichnete die neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt, um noch bestehende Diskriminierungen abbauen zu können. "Behindertengerechtes Bauen ist keine besondere Wohltat, sondern muss zur Regel werden. Dazu trägt die Novelle der Landesbauordnung einen wichtige Teil bei."