02.10.2003
In einem detaillierten Zwischenbericht hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr heute (Do., 2.10.2003) die Deputation für Bau und Verkehr über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Gröpelingen informiert. In dem Bereicht wird festgestellt, dass nach Festlegungen des Bundesgesetzbuches die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet ist, für Wertsteigerungen bei privaten Grundstücken, die durch öffentliche Investitionen in festgelegten Sanierungsgebieten entstehen, Ausgleichsbeträge zu erheben und zur Mitfinanzierung der Sanierung einzusetzen. Dafür werden in diesen Gebieten beispielsweise auch keine Erschließungsbeiträge erhoben.
Weiter wird in dem jetzt vorgelegten Bericht festgestellt, dass ein genereller Verzicht nicht möglich ist. Nach heutigen Kenntnisstand sei aber davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Grundstückseigentümer mit privater Wohnnutzung keinen Beitrag entrichten müsse. Eine weitere Spezifizierung könne aber erst nach der Vorlage eines Bodenwertgutachtens vorgenommen werden, das im kommenden Jahr vorgelegt werden soll. Erst dann sei auch eine Einzelfallprüfung möglich,in derem Rahmen über Notwendigkeit und Höhe eines Ausgleichsbetrags entschieden werden müsse.