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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Erweiterung der BREWA-Anlage genehmigt

24.06.2004

Genehmigungsverfahren zur Änderung von Betriebsgenehmigungen bei der Brewa Umweltservice GmbH abgeschlossen

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen hat jetzt die Erweiterung der Eindampf- und Feuerungsanlage genehmigt. Nach gründlicher fachlicher Prüfung aller erforderlichen technischen Voraussetzungen sind damit die Voraussetzung für die Erweiterung der Anlage geschaffen.

Die Firma BREWA Umweltservice GmbH hatte bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen den Antrag gestellt, den Betrieb ihrer Anlage zur Verbrennung von Flüssigkeiten wesentlich zu ändern. Dabei geht es um die Verfeuerung von flüssigen heizwertreichen Abfällen nach detaillierten Annahmekriterien durch direkte Eingabe in die Feuerungsanlage (EFA) auf dem Grundstück Landrat-Christians-Straße 95 in Bremen-Nord. Des weiteren wurde beantragt, die Mengenbegrenzung beim Einsatz festgelegter flüssiger Abfälle zum jeweils eingesetzten Wollwaschwasser aufzuheben.

Im Vorverfahren zur Änderung der Genehmigung wurden vom TÜV NORD –Umweltschutz- Berechnungen der zukünftig maximal zu erwartenden Umweltbelastungen vorgenommen. Dabei wurde für die wichtigsten Schadstoffe verglichen, wie groß die prognostizierten Abgaben der Anlagen im Vergleich mit den vorgegebenen strengen Emissionsgrenzwerten der maßgeblichen Verordnung für Abfallverbrennungsanlagen ausfallen werden. Die verbindliche vorgeschriebene Anwendung der Verordnungen für Abfallverbrennungsanlagen und zur Luftgüte (17. und 22. BImSchV) garantiert eine nachvollziehbare, in ganz Deutschland gleichmäßige und gerechte Bewertung der Luftqualität nach einheitlichen, wissenschaftlich abgeleiteten Qualitätskriterien.

Durch Messungen und Sachverständigengutachten wurde belegt, dass die durch die Maßnahmen entstehenden Zusatzbelastungen bei allen in Frage kommenden Schadstoffen als minimal einzustufen sind. Der Vorwurf, die Genehmigung der Änderung führe zu Gesundheitsschädigungen ist daher unhaltbar.

Dem Betreiber wurden Vorgaben und Auflagen in der Genehmigung für die EFA gemacht, die garantieren, dass die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden. Dies betrifft sowohl Auflagen zur Kontrolle der zu verfeuernden Abfallstoffe, als auch Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zu Geruchsimmissionen, Lärmschutz und die Messungen, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werden muss.

Der Genehmigung lag ein umfangreiches Verfahren zugrunde, in dem die Argumente der Beteiligten sorgfältig abgewogen worden sind. So hatte der Antrag öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegen. Aus der Nachbarschaft der Anlagen wurden der Gewerbeaufsicht zahlreiche schriftliche Einwendungen und Protestunterschriftenlisten zugeleitet. Es wurde bei reger Beteiligung eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt. Einwendungen wurden hier vorgetragen und zwischen der Behörde, Gutachtern und Sachbeiständen erörtert.

Die jetzt erfolgte Änderungsgenehmigung setzt sich auf insgesamt 68 Seiten ausführlich mit den von den Einwendern vorgebrachten Argumenten auseinander, kommt aber zu dem Ergebnis, dass der Antrag zu genehmigen ist, weil alle bei Betrieb der Anlage einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Umweltbehörde verwies darauf, dass der Betreiber angesichts der klaren Unterschreitung aller Luftgrenzwerte einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Genehmigung seines Antrages habe. Zugleich wurde betont, dass mit der Entscheidung eine Sicherung des Standortes der Bremer Wollkämmerei einhergehe. Zugleich sei erforderlich, mit vertrauensbildenden Maßnahmen die Ängste in der Bevölkerung abzubauen. Deshalb wird die Umweltbehörde die Anregung des Petitionsausschusses aufgreifen, einen Runden Tisch unter Mitwirkung der Bürgerinitiativen und Petenten einzurichten, die das Emissionsverhalten der Anlage regelmäßig überprüft und ggf. Verbesserungsvorschläge unterbreitet.