30.09.2004
Aus der Deputation für Umwelt und Energie
Die Deputation für Umwelt und Energie hat heute der Novellierung der Baumschutzverordnung zugestimmt. Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Laubbäume, die einen Stammumfang von mehr als 1,50 Meter haben, künftig unabhängig vom Standort geschützt sein sollen. Für Nadelbäume gilt der Schutz ab einem Umfang von 300 cm. Weiter wird vorgesehen, dass die Abstandsregelung zu den Grundstücksgrenzen entfallen soll. Bislang galt hier die Regel, dass Bäume, die näher als zwei Meter zum Nachbargrundstück stehen, nicht geschützt waren. Die Regelung, nach der Bäume mit einem Abstand von weniger als 5 Meter zu Wohngebäuden nicht geschützt sind, bleibt jedoch erhalten.
Mit diesen Änderungen soll erreicht werden, dass besonders ortsbildprägende Bäume mit hohem ökologischem Wert erst nach einer Prüfung im Einzelfall entfernt werden dürfen.
Der Novelle war ein umfangreiches Beteiligungsverfahren von Verbänden und Beiräten vorausgegangen. Im Ergebnis wurden eine Reihe von Änderungsvorschlägen aufgegriffen und in den Entwurf eingearbeitet. So hatten die Naturschutzverbände angeregt, den Stammumfang eines geschützten Baumes von ursprünglich geplanten 1,80 Meter auf 1,50 Meter Umfang zu reduzieren und bei Nadelbäumen die vorgesehenen 350 Zentimeter um 50 cm zu reduzieren. Von Seiten des Gesamtbeirates war angeregt worden, neben Pappeln und Weiden auch Birken generell vom Baumschutz auszunehmen. Diesen Anregungen ist von Seiten des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr gefolgt worden. Die neue Verordnung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Mit dieser Befristung wird dem politischen Willen Rechnung getragen, grundsätzlich Verordnungen zu befristen.
Senator Jens Eckhoff bezeichnete die überarbeitete Baumschutzverordnung als akzeptablen Kompromiss. „Generell muss die Regel gelten, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, die Gestaltung eines Gartens zu reglementieren. Hier muss der Respekt vor der Eigenverantwortung des Eigentümers Priorität behalten. Gleichzeitig wird dem besonderen raumprägenden und ökologischen Wert besonders alter Bäume Rechnung getragen. Mit der jetzigen Novellierung konzentrieren wir das öffentliche Interesse auf besonders schutzwürdige Bäume auf Privatgrundstücken, erreichen eine Vereinfachung und tragen dazu bei einen innerstädtischen Konsens in Sachen Baumschutz zu erzielen. Deshalb macht die erneute Novellierung der Baumschutzverordnung Sinn.“
Luftreinhalteplan für Bismarckstraße
Die gesetzlichen Grenzwerte zur Luftreinhaltung sind in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2003 für fast alle Schadstoffe durchgängig eingehalten und in aller Regel auch weit unterschritten worden. Das geht aus dem Jahresbericht 2003 über Immissionsmessungen im Land Bremen hervor, der heute der Deputation für Umwelt und Energie vorgestellt worden ist.
Das Bremer Luftüberwachungssystem (BLUES) misst an insgesamt sieben festen und zwei variablen Standorten in Bremen und Bremerhaven acht verschiedene Schadstoffe. Während überwiegend keinerlei Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte auftreten, gibt es bei den verkehrsbedingten Stickstoffdioxidkonzentrationen an den beiden Messpunkten Neuenlander Straße / Langemarckstraße und Schwachhauser Heerstraße / Bismarckstraße eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte. Aufgrund der Überschreitung wird gemäß gesetzlicher Vorgaben ein Luftreinhalteplan erstellt. Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Der Jahresbericht 2003 über Immissionsmessungen im Lande Bremen ist im Internet veröffentlicht unter www.bauumwelt.bremen.de/aktuelles