31.05.2005
In Bremen beginnt am morgigen Mittwoch (01.06.2005) das Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17.“ Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff: „Die Unfallzahlen, insbesondere bei Fahranfängern, sind immer noch viel zu hoch. Ziel des Projektes ‚Begleitetes Fahren mit 17’ ist es, den Fahranfängern die Möglichkeit zu geben, nach der Fahrschule zusätzliche Sicherheit zu gewinnen und so das hohe Risiko bei Fahranfängern zu reduzieren.“
Im Jahr 2004 sind auf Deutschlands Straßen rund 5.850 Menschen ums Leben gekommen, davon waren knapp 1270 zwischen 18 und 25 Jahre alt. Diese Altersgruppe hat damit das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Gründe für die hohe Unfallbelastung sind oft mangelnde Erfahrung und Übung sowie die noch unzureichende Fähigkeit, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Der Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug, in dem man zum ersten Mal allein und ohne Anleitung eines Fahrlehrers hinter dem Steuer sitzt, führt nicht selten dazu, dass Anfänger z. B. bei der Suche nach dem richtigen Gang nicht genug auf den Verkehr achten oder in schwierigen Verkehrslagen überfordert sind.
Hier soll das „Begleitete Fahren“ Abhilfe schaffen. Erziehungsberechtigte – im Regelfall die Eltern – sollen mitfahren, damit Anfänger „unter dem Schutz der Begleitung“ in den risikoreichsten ersten Monaten die vielfältigen Situationen im Straßenverkehr üben und bewältigen lernen, Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln. Die Tatsache, dass das Unfallrisiko von Anfängern unmittelbar nach dem Führerscheinerwerb am höchsten ist und sich nach knapp einem Jahr um die Hälfte verringert, zeigt, dass die wachsende Fahrkompetenz das Unfallrisiko entscheidend mindert.
Nach dem Konzept des „Begleiteten Fahrens“ kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung bereits ab 17 Jahren erworben werden. Es ist vorgesehen, dass der Fahranfänger nach Erhalt der Prüfbescheinigung das Autofahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Beifahrer) übt und damit ausreichend Fahrerfahrungen sammelt. Anschließend wird ab dem 18. Geburtstag der reguläre Kartenführerschein ausgehändigt.
Andere Länder wie beispielsweise Österreich, Großbritannien, Frankreich und die Schweiz praktizieren das „Begleitete Fahren“. In Schweden sind seit Einführung des Modells im Rahmen der vorgezogenen Fahrausbildung im Jahr 1993 die Unfallzahlen um rund 40% gesunken. Das ist ein Erfolg, den wir uns auch für das Land Bremen sowie für Deutschland insgesamt wünschen.
Die Fahrschulausbildung beginnt damit ein Jahr früher als bisher.
Nur Erziehungsberechtigte – im Regelfall also Mutter oder Vater –
dürfen Fahranfängerinnen oder Fahranfänger in diesem Modellversuch begleiten. Voraussetzung ist, dass Sie selbst seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Fahranfängern und zukünftigen Begleitern wird empfohlen an einer 90-minütigen Schulung zur Vorbereitung auf das begleitete Fahren teilzunehmen.