20.12.2005
Die Leitstelle „Saubere Stadt“ beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr erhält immer wieder Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden. Daher wurden an neuralgischen Punkten der Stadt Hundekotbehälter aufgestellt. Die Standorte sind auf der Homepage der Leitstelle (www.saubere-stadt.bremen.de) einsehbar. Daneben klären die Umweltüberwacher der Leitstelle die Hundehalter vor Ort über die Verpflichtung nach § 6 des Ortsgesetztes für die öffentliche Ordnung auf, wonach jeder Hundehalter Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen stets mitzuführen hat. Eine Missachtung stellt eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar.
Da diese Maßnahmen stets nur von einem Teil der Hundehalter und Hundehalterinnen wahrgenommen werden, hat sich die Leitstelle entschlossen, den Hundesteuer-Bescheiden, die am 19.12.2005 an alle Hundehalter versandt wurden, ein Infoblatt beizulegen. Darin werden die Hundehalter nochmals ausdrücklich um ein aktives Mitwirken an der Sauberkeit Bremens gebeten und auf die gesetzliche Verpflichtung hingewiesen.
Anlage: Infoblatt als PDF-Download
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