19.07.2006
Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat die bestehenden Regelungen zum Baum- und Artenschutz präzisiert und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift heute (19.7.2006) der Deputation für Umwelt und Energie zur Kenntnis gegeben. Danach gilt das Fällvebot für Bäume aufgrund des neuen Bremischen Naturschutzgesetzes in der Zeit zwischen dem 1.3. und dem 30.9. nur für Bäume, deren Stammumfang in einem Meter Höhe 80 cm überschreitet. Da Bäume erst ab einer gewisen Größe eine Funktion als Lebens-, Nist und Bruststätte entfalten, kann mit einer solchen generalisierenden Regelung die Praxistauglichkeit der bestehenden Regelung verbessert werden.
Nach Erlass des Bremischen Naturschutzgesetzs im Frühjahr diesen Jahres hatte es zu dem darin festgelegten Fällverbot eine Fülle von Bürgeranfragen gegeben, aus denen deutlich wurde, dass diese Regelung einer Präzisierung bedurfte.
Schon bislang gab es Ausnahmen vom Fällverbot, beispielsweise wenn ein rechtswirksam genehmigtes Bauvorhaben in die Verbotsfrist fällt.