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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt Entwurf einer Zuständigkeitsverordnung zum Konsumcannabisgesetz

30.04.2024

In seiner heutigen (30. April 2024) Sitzung hat der Senat den Entwurf einer Bremischen Verordnung über die Zuständigkeit der Behörden nach dem Konsumcannabisgesetz beschlossen. Hintergrund ist das durch den Bund erlassene Konsumcannabisgesetz. Das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz regelt den Konsum und Umgang mit Cannabis und sieht eine Reihe von Vollzugsaufgaben für die Länder vor. Der heute beschlossene Entwurf regelt die Zuständigkeiten für Anbauvereinigungen und den Konsum von Cannabis.

Anbauvereinigungen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist demnach zuständig für die Überwachung von Anbauvereinigungen, das heißt für die Bearbeitung von Erlaubnisverfahren, die Überwachung des Anbaus, des Transports und der Weitergabe von Cannabis und Mitteilungspflichten. Aktuell erarbeitetet die senatorische Behörde das Erlaubnisverfahren. Da die durch den Bund im Konsumcannabisgesetz erlassenen Regelungen zu Anbauvereinigungen zum 1. Juli 2024 in Kraft treten, können Anträge erst ab diesem Datum gestellt werden. Über die zuständige Abteilung, bei der künftig Anträge zu Anbauvereinigungen eingereicht werden können, wird demnächst auf der Webseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz informiert.

Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird zudem die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen übertragen.

Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis stehen, wird für die Stadtgemeinde Bremen auf das Ordnungsamt Bremen und für Bremerhaven auf den Magistrat der Stadt Bremerhaven übertragen. Informationspflichten beim Konsum durch Minderjährige werden den Polizei- und Ordnungsbehörden übertragen.

Die Fachaufsicht obliegt der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Das Ressort erstellt einen Bußgeldkatalog für die genannten Ordnungswidrigkeiten, der dem Senat vorgelegt wird.
Nach der Senatsbefassung wird der Entwurf der Zuständigkeitsverordnung auch der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Weitere Informationen unter www.gesundheit.bremen.de/verbraucherschutz/cannabis-49986

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de