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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Bernhard begrüßt Beschlüsse der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister

14.06.2024

Am 13. und 14. Juni fand die 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Ludwigsburg statt. Unter anderem ging es darum, eine Fristenlösung für Schwangerschaftsabbrüche einzuführen. Die GFMK fordert dazu die Bundesregierung und den Bundestag auf, zeitnah eine Reform zum Paragrafen 218 Strafgesetzbuch (StGB) vorzulegen und darin eine Fristenregelung für die ersten zwölf Schwangerschaftswochen einzuführen.

Frauensenatorin Claudia Bernhard (3.v.l.) bei der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und –minister der Länder und des Bundes in Ludwigsburg. Foto: Michael M. Roth, MicailMedia
Frauensenatorin Claudia Bernhard (3.v.l.) bei der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und –minister der Länder und des Bundes in Ludwigsburg. Foto: Michael M. Roth, MicailMedia

Dazu sagt Bremens Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen gehören nicht ins Strafgesetzbuch und ich bin froh, dass die GFMK einhellig diesen Beschluss gefasst hat. Das hat die jüngst eingesetzte Kommission auch eindeutig empfohlen und sieht sogar ein verfassungsrechtliches Gebot dafür. Eine solche Regelung ist lange überfällig. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist Teil der reproduktiven Gesundheit als unveräußerliches Menschenrecht von Frauen."

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch immer noch ein Straftatbestand (Paragraf 218 StGB). Frankreich hat als erstes Land der Welt am 4. März 2024 Abtreibung ausdrücklich zu einem verfassungsgemäßen Recht erklärt. Die GFMK ist die erste Konferenz der Fachministerinnen und –minister der Länder, die sich eindeutig in dieser Frage positioniert.

Geplantes Gewalthilfegesetz zügig vorlegen und Finanzierung verbindlich festlegen
Bereits Ende 2018 fand ein Runder Tisch mit Bund, Ländern und Kommunen statt, um den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu verbessern. Wichtiges Ziel dieses Runden Tisches war die Sicherstellung der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Der Antrag aus Niedersachsen auf der diesjährigen GFMK fordert daher den Bund auf, das Gewalthilfegesetz zügig vorzulegen. Bremen ist in die Mitantragsstellung gegangen. "Die Bundesregierung muss endlich das seit langem geplante Gewalthilfegesetz vorlegen. Der Referentenentwurf wurde uns bereits im Herbst 2022 versprochen, aber bisher ist nichts passiert. Dabei brauchen wir in der Frage zur Finanzierung der Frauenhäuser, Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen dringend Klarheit und eine dauerhafte Regelfinanzierung durch den Bund", sagt Senatorin Bernhard.

Kinderwunschbehandlung als Kassenleistung diskriminierungsfrei gestalten
Berlin hat einen Antrag zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Kinderwunschbehandlung als Kassenleistung gestellt, bei dem auch Bremen in die Mitantragsstellung gegangen ist. Dabei richtet sich die Forderung an den Bund, dass eine Kinderwunschbehandlung auch für lesbische Paare, alleinstehende Frauen sowie nichteheliche Lebenspartnerschaften in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll. "Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben häufig einen langen und schmerzvollen Weg hinter sich und die Förderung der Kinderwunschbehandlung kann zumindest den finanziellen Belastungen begegnen, denn die Behandlungskosten sind sehr hoch. In Bremen unterstützen wir bereits seit 2022 auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare und nehmen dabei im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein", sagt Senatorin Bernhard.

Endometriose enttabuisieren und wirksam bekämpfen
In Deutschland leiden schätzungsweise zehn bis 15 Prozent aller Mädchen und Frauen zwischen Beginn der Regelblutung und Beginn der Wechseljahre an Endometriose. Chronische Schmerzen und verschiedenste Begleitsymptome dieser Erkrankung schränken die Lebensqualität der Betroffenen stark ein. Daher fordert die GFMK den Bund auf, die begonnene Aufklärungsarbeit in der Gesellschaft stärker zu forcieren und eine ressortübergreifende "Nationale Strategie Endometriose" unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu schaffen. "Frauenspezifische Aspekte in der Gesundheitsversorgung und Forschung sind nach wie vor unterbelichtet. Dazu gehört auch Endometriose, die zu einer der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen zählt und der Weg zur Diagnose ist nach wie vor sehr lang. Endometriose braucht mehr Aufmerksamkeit, daher begrüße ich den Beschluss der GFMK und werde mich dafür auch auf der GMK einsetzen", so Claudia Bernhard.

Bremen ist auf der diesjährigen GFMK bei zwölf Anträgen in die Mitantragsstellung gegangen und hat einen eigenen Antrag "Auswirkungen von Hormonbehandlungen während der Wechseljahre erforschen und Wissen bei Betroffenen, Mediziner:innen, Arbeitgeber:innen und in der breiten Öffentlichkeit erweitern" gestellt, der ohne Gegenstimme von allen Bundesländern angenommen wurde. Ziel ist es, dass das BMG darauf hinwirkt, das Wissen bei Medizinerinnen und Medizinern und den betroffenen Frauen über die physiologischen Veränderungen durch die Wechseljahre und mögliche Behandlungsmöglichkeiten ausgeweitet wird, um eine Gesundheitsförderung zu gewährleisten.

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Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de