Mit der Heirat ist das Versprechen verbunden, einander beizustehen. Ehepaare gehen daher oftmals davon aus, dass sie im Notfall ihre Ehepartnerin beziehungsweise ihren Ehepartner vertreten oder für ihn Entscheidungen treffen dürfen. Bisher war das aber nicht so. Es musste dafür eine Vollmacht vorliegen. Nun ist im Januar 2023 ein neues Gesetz in Kraft getreten: das sogenannte "Ehegattennotvertretungsrecht".
Über dieses Gesetz und die damit verbundenen Vertretungsrechte möchte Marion Bosse von der Betreuungsbehörde Bremen gern informieren. Folgende Fragen sollen beantwortet werden:
Vielleicht haben Sie auch eigene Fragen? Bringen Sie diese gerne mit.
Die Veranstaltung findet statt am 15. August 2024 von 14 bis 15.30 Uhr im Pflegestützpunkt Vahr, Berliner Freiheit 3, 28327 Bremen.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter Telefon 0421/6962420 oder per E-Mail unter der Adresse info@bremen-pflegestuetzpunkt.de ist aufgrund der Raumgröße erforderlich.
Wir bitten die Medien, diesen Termin anzukündigen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de