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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Pflegereferat zieht zur Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

06.08.2024

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (6. August 2024) der Überleitung des Bereichs Pflege zur Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zugestimmt. Die fachliche Verantwortung für den Bereich Pflege und die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln ab dem 1. September 2024 zu der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Die Budgets werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 durch eine Eckwertverlagerung übertragen.

Trennung nach Zuständigkeiten für SGB XI und SGB XII

SGFV übernimmt die Verantwortung im Rahmen der Landesaufgaben des Sozialgesetzbuchs XI (Soziale Pflegeversicherung). Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), sowie die Aufgaben des Sozialhilfeträgers im Rahmen des SGB XI, verbleiben bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI).

Zudem übernimmt SGFV die Zuständigkeit für das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG), das die Arbeitsgrundlage der Wohn- und Betreuungsaufsicht ist, sowie in Teilen auch für das Bremische Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (BremAGPflegeVG). Das BremAGPflegeVG zielt auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Land Bremen und regelt Förderung und Investitionskosten.

Zudem werden im Referat "Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht" die Mindeststandards für die personelle Ausstattung von Pflegeeinrichtungen und mit der Bauverordnung die baulichen Mindeststandards festgelegt. Für die Investitionsförderung der teilstationären Pflege sowie der vollstationären Kurzzeitpflege (Abschnitt 4 des BremAGPflegeVG) bleibt SASJI zuständig.

Schnittstellen zwischen SASJI und SGFV

Durch die Aufteilung der Zuständigkeiten ergeben sich Schnittstellen der beiden Ressorts, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen SASJI und SGFV geregelt werden. Diese Kooperationsvereinbarung umfasst folgende Schnittstellen: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz, Pflege und offene Altenhilfe, Schnittstelle SGB XI und SGB XII und die Entgelt- bzw. Pflegeverhandlungen. In diesen Bereichen wird es eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialressort geben.

Für die Verlagerung des Pflegereferats musste die Organisationsstruktur der Gesundheitsbehörde geändert werden. Es wurden die Abteilungen 2 "Gesundheit“ und die Abteilung 3 "Kommunale Kliniken, Pflege und Verbraucherschutz" gegründet. Das Pflegereferat wird künftig der Abteilung 3 angehören.

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