Im September 2023 wurde erstmals in Nordeuropa die Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in den Niederlanden bestätigt. In der Folge traten Fälle in Belgien, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf. Im Jahr 2024 wurde die Infektionserkrankung in weiteren Bundesländern nachgewiesen. Im Land Bremen wurde am 9. August 2024 der erste Fall mit dem BTV-3 bei zwei Schafen gemeldet. Die Schafe zeigen Fieber und geschwollene Schleimhäute im Kopfbereich werden aber entsprechend behandelt. Es ist mit weiteren Fällen zu rechnen.
Bremen und auch Niedersachsen und andere Bundesländer waren seit Jahren von der EU-Kommission als BT-frei anerkannt. Dies hatte positive Auswirkungen auf den freien Handel der empfänglichen Tiere.
Aufgrund der Insellage Bremens hat sich das Land Bremen im Oktober 2023 dem Land Niedersachsen angeschlossen und ebenso wie Nordrhein-Westfahlen das Landesgebiet gegenüber dem Bund und der EU als nicht mehr seuchenfreies Gebiet erklärt. Auch im Jahre 2006 und 2008 lag das Land Bremen aufgrund von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen im Beobachtungsgebiet.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragbare Tierseuche. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar. Durch die Übertragung der Krankheit über bestimmte Stechmücken erfolgt die Ausbreitung des Virus über den Mückenflug, über die Verbreitung infizierter Mücken durch den Wind und über das Verbringen unerkannt infizierter Tiere, an denen sich wiederum Mücken infizieren. Insofern ist das Auftreten der Blauzungenkrankheit im Land Bremen jederzeit möglich.
Die Erkrankung führt bei Wiederkäuern wie Schaf und Rind zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellung des Kopfes, der Zunge und der Lippen, Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv und die Tiere bilden eine belastbare Immunität aus. Die Krankheit kann ausheilen, bei schweren Verläufen können die betroffenen Tiere aber auch sterben.
Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden (Alpaka, Lama) empfänglich.
Hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus können in einem Bestand auch nur ein einzelnes Tier oder einzelne Tiere betroffen sein, da die Infektion über den Stich einer infizierten Mücke und nicht von Tier zu Tier erfolgt. Nach EU-Recht ist die Blauzungenkrankheit eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Es gibt Impfstoffe gegen einzelne Serotypen der Blauzungenkrankheit, etwa gegen den Serotyp 8, mit dem ab dem Jahre 2008 in Deutschland erfolgreich geimpft wurde. Die Impfungen wirken allerdings nur spezifisch gegen einen bestimmten Serotyp. Gegen den Serotyp 3 steht derzeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Aktuell sind drei Impfstoffe für eine Anwendung gestattet, mit denen derzeit noch keine gesicherten Erfahrungen vorliegen. Hinsichtlich der Übertragung durch Gnitzen sollte versucht werden, die Tiere vor Insektenstichen zu schützen.
Die Tierhalter empfänglicher Tiere sollten bei Auftreten oben genannter Symptome an Blauzungenkrankheit denken und ihren Tierarzt informieren. Momentan können gesunde empfängliche Tiere zwischen Bremen und anderen als nicht BT-frei anerkannten Regionen verbracht werden. Für das Verbringen von Zucht, Nutz- und Schlachttieren in die seuchenfreien Zonen Deutschlands sind Anforderungen zu erfüllen. Diese Informationen stehen auf der Homepage des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unter www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de