Betroffen sind alle Jahrgänge ab 1953 – Bürgeramt bittet um rechtzeitige Terminbuchung
14.08.2024Bis Ende 1998 erhielten Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach erfolgreicher Prüfung einen grauen beziehungsweise einen rosa Papierführerschein. Nach 1998 wurden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Nach bundesrechtlicher Vorgabe sind nun schrittweise alle alten Führerscheine umzutauschen, gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Den Anfang machten die Jahrgänge 1953 bis 1964. Inzwischen sind die ab 1971 Geborenen an der Reihe, die noch einen grauen oder rosa "Lappen" als Führerschein mit sich führen. Ihre Frist läuft am 19. Januar 2025 ab. Danach droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Umtauschmöglichkeit sollte schon jetzt in Anspruch genommen werden, weil mehrere Wochen vergehen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei den Antragsstellerinnen und Antragstellern zugeschickt wird. Aktuell sind Termine sehr kurzfristig verfügbar. Daher bietet es sich an, einen Termin jetzt zeitnah in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße zu vereinbaren. Das ist möglich online über das www.service.bremen.de oder unter der Nummer des Bürgertelefons 115. Bei Fragen ist die Kontaktaufnahme möglich unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de.
Das Prozedere für den Umtausch ist einfach. Benötigt werden:
Die Karteikartenabschrift kostet nichts und wird von den jeweiligen Führerscheinstellen an die Behörden geschickt, die aktuell für den Umtausch zuständig sind. Die Führerscheinstellen müssen jedoch von den Betroffenen selbst unter den dortigen Erreichbarkeiten formlos um eine Abschrift gebeten werden.
Der für manche liebgewonnene "graue Lappen" muss nicht endgültig beim Umtausch abgegeben werden. Er erhält lediglich einen Ablaufstempel. Anschließend darf man ihn wieder mit nach Hause nehmen.
Der bundesweite Umtausch alter Führerscheine folgt nach einem vorgegeben Plan, der unter www.service.bremen.de unter "Führerschein Pflichtumtausch" eingesehen werden kann.
Weiterer Hinweis für Führerscheine im Scheckkartenformat:
Die Frist für den Umtausch aller ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerscheine im Kartenformat beginnt am 20. Januar 2025. Entsprechende Termine sind ab sofort möglich. Als erstes sind die EU-Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahren zwischen 1999 und 2001 bis zum 19. Januar 2026 zu tauschen. Das Ausstellungsjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheines neben dem Foto bei der Nummer 4a. notiert.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de