Beratungsstellen sollen besser abgesichert werden – Weitere Aufstockung aus Bremen-Fonds angestrebt
11.02.2021Das Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann stattet die präventive Schuldenberatung mit 100.000 Euro zusätzlich aus und hebt damit die Finanzierung der Beratung in jedem Einzelfall von 700 Euro auf 1.050 Euro an. „Diese Anhebung ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Beratung abzusichern, damit die Menschen schuldenfrei werden", sagte sie. Die Deputation für Soziales, Jugend und Integration hat heute (Donnerstag, 11. Februar 2021) den entsprechenden Beschluss gefasst. Eine weitere Aufstockung aus dem Bremen-Fonds zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen wird angestrebt, um den erwarteten Anstieg der Beratungsfälle durch die Pandemie zu finanzieren.
"Regelmäßige Veröffentlichungen zeigen, dass Bremen zu den Regionen mit der höchsten Quote an überschuldeten Menschen in Deutschland gehört", sagte Senatorin Stahmann weiter. "Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Stadt mehr unternimmt und früher eingreift als die Sozialgesetzgebung des Bundes mit ihrem Rechtsanspruch auf Schuldenberatung." Der Rechtsanspruch komme nur Menschen zu Gute, die bereits auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen seien. Erwerbstätige Bremerinnen und Bremer mit niedrigem Einkommen können die präventive Schuldenberatung dagegen schon nutzen, bevor sie Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder Grundsicherung beziehen. "Die präventive Schuldenberatung kann vor Jobverlust bewahren und ermöglicht damit eine viel schnellere wirtschaftliche Erholung für Menschen, die ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzt haben oder unverschuldet in eine Schuldenspirale geraten sind", sagte Senatorin Stahmann. Auch Arbeitslose im Bezug von Arbeitslosengeld I können die präventive Schuldenberatung in Anspruch nehmen.
Für die präventive Schuldnerberatung stehen bisher jährlich 425.000 Euro zu Verfügung, Das deckt den langjährigen Bedarf von durchschnittlich rund 600 Beratungen ab. Mit der Aufstockung um fast 25 Prozent auf 525.000 Euro und gleichzeitiger Anhebung der Vergütung im Einzelfall auf 1.050 Euro sind künftig nur noch 500 Beratungen im Jahr zu leisten. Daraus ergeben sich im Einzelfall Wartezeiten von einem oder mehreren Monaten. Nach Einschätzung der Beratungsstellen sei das "zwar nicht ideal, jedoch akzeptabel." Für die Haushalte 2022 und 2023 sind die finanziellen Mehrbedarfe für die volle Zahl von 600 Beratungen bereits angemeldet.
"Wir müssen wegen der der Covid-19-Pandemie aber auch mit einer erhöhten Zahl an Privatinsolvenzen rechnen", sagte Senatorin Stahmann weiter. Daher werde eine Aufstockung aus dem Bremen-Fonds um weitere bis zu 200.000 Euro für das laufende Jahr angestrebt.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de