Senatorin Stahmann: Ausgleich für Frauen ohne Unterstützungsanspruch
08.12.2016Um rund 25.000 Euro erhöht Sozialsenatorin Anja Stahmann den Zuschuss für die Frauenhäuser in Bremen. Das hat sie heute (8. Dezember 2016) gegenüber der Deputation für Soziales, Jugend und Integration erklärt. "Die Mittel sind erforderlich, damit die Frauenhäuser weiterhin schutzbedürftige Frauen ohne rechtlichen Anspruch auf Sozialleistungen aufnehmen können", sagte Senatorin Stahmann. Dazu gehören unter anderem Studentinnen, EU-Bürgerinnen, Frauen ohne Aufenthaltsstatus und Frauen mit Residenzpflicht an einem Ort, an dem sie nicht mehr sicher sind.
Bremen schaffe den finanziellen Ausgleich für diese Frauen seit einigen Jahren über eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro als kommunale Leistung. "In den Jahren 2014 und 2015 haben die Mittel dafür auch ausgereicht", sagte Senatorin Stahmann. "Aber für 2016 ist ein Nachschlag zwingend erforderlich." Insgesamt müssen im laufenden Jahr über 1.000 Übernachtungen von Frauen aus der betreffenden Gruppe finanziert werden. Das sind rund doppelt so viele wie in den beiden vorausgegangenen Jahren. Eine konkrete Ursache ist dafür nicht zu erkennen.