Der Inzidenzwert in Bremen hat heute die Grenze von 200 überschritten. Nach dem geltenden Hygienekonzept für den Weihnachtsmarkt und den Schlachtezauber tritt damit die 2G-Regelung in Kraft. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken an den Imbiss- und Ausschankbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte ist ab Mittwoch, den 24. November 2021, nur bei einem 2G-Nachweis erlaubt.
Ab Donnerstag, den 25. November 2021, gilt die 2G-Regelung dann auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten nach der an diesem Tag in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung.
Alle anderen Regelungen – auch die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände – gelten unverändert.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de