In den ersten neun Monaten werden bis zu 100 Prozent des Lohns erstattet / Vereinbarung in einigen Punkten verbessert
07.04.2021Mit Lohnkostenzuschüssen bis zu 100 Prozent vom Brutto-Arbeitsentgelt bekommen Arbeitgeber einen Anreiz, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und auszubilden. Diese 100-Prozent-Förderung aus dem "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" können Arbeitgeber jetzt für neun statt bisher sechs Monate in Anspruch nehmen. Für darüberhinausgehende Beschäftigung bis zu neun weiteren Monaten wird die Förderung von bislang 50 auf nun 75 Prozent aufgestockt. Insgesamt sind damit 18 Monate förderfähig, bislang waren es maximal 12 Monate. In der Ausbildung ist wie bisher eine Förderung über 24 Monate mit bis zu 500 Euro im Monat möglich. Eine entsprechende Vereinbarung haben heute, am 7. April 2021, das Land Bremen und die Arbeitsverwaltung geschlossen. Das Land wird vertreten durch das Amt für Versorgung und Integration (AVIB), die Arbeitsverwaltung durch die Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven sowie die beiden Jobcenter in Bremen und Bremerhaven.
Das "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" ist im Jahr 2018 angelaufen. Seitdem ist die Förderung im Land Bremen für 62 Personen in Anspruch genommen worden. Finanziert wird sie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes, die das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) verwaltet. Die Ausgleichsabgabe wird von Betrieben gezahlt, die nicht die gesetzlich vorgesehene Anzahl schwerbehinderter Menschen unter ihren Beschäftigten angestellt haben. Für den Zeitraum 2018 bis 2023 standen zusammen 3,2 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind 1,43 Millionen bereits abgeflossen.
"Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für schwerbehinderte Menschen generell erschwert," sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Der erhöhte Kündigungsschutz, der die Menschen vor Verlust des Arbeitsplatzes schützen solle, könne sich zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Hürde erweisen. "Wir wollen helfen, Hemmschwellen für die Beschäftigung abzubauen," sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Das "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" leiste dazu einen zahlenmäßig vielleicht kleinen, für die Betroffenen aber ganz bedeutenden Beitrag.
Die Anträge nimmt die im Einzelfall jeweils zuständig Behörde entgegen, also je nach Zuständigkeit entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Das "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" bietet Arbeitgebern eine unkomplizierte Möglichkeit, schwerbehinderte Menschen als Beschäftigte kennenzulernen. Es können sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverhältnisse gefördert werden.
Die Verwaltungsvereinbarungen haben unterzeichnet:
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de