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Der Senator für Kultur

42. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2018 wird vergeben

18.09.2018

Der Senator für Kultur vergibt zum 42. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1978, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Land Bremen oder im näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritiken in öffentlichen Medien belegen.

Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und die Bewerbungsformulare stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.

Bewerbungsschluss ist Dienstag, der 30. Oktober 2018

Postadresse:
Städtische Galerie Bremen
Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen
Stichwort: Förderpreis 2018

Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung zum Förderpreis für Bildende Kunst erfolgt in Form einer Pressemitteilung für Bremen und Bremerhaven. Darüber hinaus wird die Ausschreibung dem BBK, dem Künstlerinnenverband Bremen / GEDOK, dem Künstlerhaus Bremen und der Hochschule für Künste per Newsletter zugesandt.